Abschleppkosten ohne Vertrag und Kostenvoranschlag

Hallo, da mein Auto defekt ist, sollte sich die Werkstatt dieen anschauen. Um dies richtig tun zu können, wollten sie den Wagen nun mitnehmen. Die Übergabe fand, ohne mein Beisein, bei meiner Ex-Frau statt die von der Werkstatt haben nicht gewartet bis ich vor Ort war. Es wurde nichts unterschrieben und nicht über irgendwelche Kosten gesprochen. Nun habe ich nie einen schriftlichen Kostenvoranschlag bekommen, weiss aber nun, dass die Reparatur zu teuer ist. Nun fordert die Werkstatt die Abschlepposten von mir. Was mach ich nun?

Hallo A.C. die Werkstatt hat eine Leistung erbracht u. Sie kennen nun auch Kosten u. auch den Fehler am Auto.
Handeln Sie einen günstigeren Kurs aus.
Gruß lennonmc

Bezahlen. Die Werkstatt wird ja nicht einfach so ihren Wagen abgeschleppt haben.
Also haben Sie offenkundig einen mündlichen Auftrag zur Überprüfung des Fahrzeuges erteilt haben, der auch die Verbringung des KFZ in die Werkstatt beinhaltete. Damit sind sie natürlich auch für die Abschleppkosten verantwortlich.

Persönliche Anwesenheit ist dabei ebensowenig erforderlich wie die Schriftform, es sei denn sie hätten ausdrücklich bei Auftragserteilung gesagt, dass nur in ihrem Beisein abgeschleppt werden darf. Natürlich müssten sie dafür auch noch Zeugen haben.

Die Klärung des Sachverhaltes bedarf wahrscheinlich
auch juristischen Kenntnissen, die ich nicht habe.

Mein Lieber:

Woher wusste die Werkstatt dass Dein Auto irgendwie eine Reparatur nötig war ?
Da hast doch bestimmt Du oder jemand in Deiner Nähe sich bei der Werkstatt erkundigt und die hat dann prompt reagiert und das Auto ohne Dein Geständnis
abgeschleppt. Und dann heisst es auch noch dass Du die Reparaturkosten zu hoch findest. In meiner Hinsicht habt Ihr beiden Schuld an der Sache. Die Werkstatt, die ohne Deine Erlaubnis einen Wagen glatt weg abschleppt, und Du weil Du Dich nicht genau erkundigt hast wann das Auto abgeholt werden und wer das genehmigen sollte. Die Werkstatt kann dementsprechend die Abschleppkosten nicht in ihren Reparaturkostenanschlag einfügen und hat dann eben diesen Verlust. Du musst inzwischen für die technische Revision Deines Wagens aufkommen, da Du die Reparatur nicht bei der Werkstatt beantragen möchtest.

Herzl. Grüsse,

Rolf Kümmerlin

ich würde auf jeden fall, empfehlen in einen Automobile Club einzutreten, da sind schon alle kosten enthalten!
und als behinderter, sollte es der fall sein gibt es %!
mfg

ich empfehle in deinem falle, auf jeden fall ein Anwalt!
vieleicht bist du auch rechtschutz versichert??
da alles würdest du in einem Packet beim Automobil Club sein
also seit nicht dumm macht es kostet im jahr Glaube i so um die 70-80€
mfg

Sorry, da kann ich nicht helfen, bin nicht gut in REchtsfragen.
MFG
Sparmeier

Hallo und guten Tag, ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich weiss, dass ein Vertrag auch ohne Voranschlag und ohne Unterschrift gültig ist. Wenn Du der Werkstatt gesagt hast, macht mir ein Angebot - und die konnten das nur so erledigen, dass das Auto in die Werkstatt muss, dann ist ein Vertrag entstanden ( und die müssen nicht warten, bis dass Du vor Ort bist ). Es sei denn, dass Du ausdrücklich das Mitnehmen deiner alten „Karre“ untersagt hast. Ich wünsch Dir viel Glück. bbcarlosbb

Hallo, da weiss ich nicht so bescheid. Aber ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Z.B.: Händler:„Dazu müssen wir das Auto abschleppen. Wo steht es denn?“ Antwort:„OK. In der XY-Straße.“
Das das Kosten verursacht ist allgemein bekannt. Evtl. hat er eine Preistafel in der Werkstatt, somit muss auch nicht ein Preis genannt werden. Stellt sich die Frage: Waren Sie in der Werkstatt? Oder fand das Gespräch nur telefonisch statt? War es Ihnen vorher möglich den Preis zu erfahren?
Man geht ja auch mal in ne’ Kneipe und bestellt ein Bier/eine Cola ohne in die Karte zu schauen. Und wenn es dann 10 Euro kostet - Pech gehabt - zahlen, (lächeln), und nie mehr wiederkommen!!!
Dann kommt es auf den Preis an. Ist er angemessen? 100 Euro für ein Bier/Cola muss man nicht zahlen (Wucher). Da kann man schon mal die Polizei holen. In dem Fall hätte er den Preis sagen müssen. Die normalen Preise beim Abschleppdienst kenn ich nicht.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

So leid es mir tut, da bin ich einfach überfragt

hallo A-C,
Du erwartest eine Rechtsauskunft, die hier nicht gegeben werden kann. Zudem ist aus Deinem Text nicht klar, wie die Verhandlungen über die Untersuchung,zum Kostenvoranschlag und ev. Abschleppen verlaufen sind. Da kann auch mündlich eine Verbindlichkeit entstanden sein, und dann ist es wohl billiger zu zahlen als sich auf weitere Rechtsstreitigkeiten einzulassen. Für das Abholen des Autos war offensichtlich auch kein genauer Termin festgelegt; daß die Firma Dein Eintreffen abwartet, könnte man nur nach vorheriger Vereinbarung der Kosten, auch für die Wartezeit, verlangen. Für einen genauen Rat sind Deine Infos zu ungenau - schade!
Gruß Wiepel

Hallo, ich kann Ihnen nur Ratten das Sie lieber eine Anwalt suchen, er kann Ihnen richtig beraten.
MfG