Auotfahrer A baut einen Unfall an dem er Schuld war, sein Auto wird von einem Abschleppunternehmen wegtransportiert welches von der Polizei gerufen worden ist.
Inwieweit kann man eine solche Rechnung anfechten wenn man der Meinung ist das sie viel zu hoch ist, der Abschlepper möglicherweise falsche Angaben gemacht hat und entgegen persönlicher Absprache nun weitere Kosten verlangt?
Auotfahrer A baut einen Unfall an dem er Schuld war, sein Auto
wird von einem Abschleppunternehmen wegtransportiert welches
von der Polizei gerufen worden ist.
Wurde das Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht oder war der Abtransport polizeilich begründet (Sicherstellung z.B.)
Inwieweit kann man eine solche Rechnung anfechten wenn man der
Meinung ist das sie viel zu hoch ist, der Abschlepper
möglicherweise falsche Angaben gemacht hat und entgegen
persönlicher Absprache nun weitere Kosten verlangt?
Auotfahrer A baut einen Unfall an dem er Schuld war, sein Auto
wird von einem Abschleppunternehmen wegtransportiert welches
von der Polizei gerufen worden ist.
Wurde das Fahrzeug in eine Werkstatt gebracht oder war der
Abtransport polizeilich begründet (Sicherstellung z.B.)
Das Auto würde in diesem Falle auf Anweisung der Polizei abegschleppt weil das Fahrzeug fahruntüchtig wäre
Das Auto würde in diesem Falle auf Anweisung der Polizei
abegschleppt weil das Fahrzeug fahruntüchtig wäre
Wer die Musik bestellt, der zahlt. Wenn die Polizei den
Abschlepper bestellt, zahlt auch sie.
Oh, so einfach ist das nicht, wenn das liegengebliebene Auto den Verkehr behindert, wieso sollte die Polizei dann zahlen. Die bestellen ja auch den Abschlepper wenn du falsch parkst.
Ansonsten, sähe ich das als Geschäftsführung ohne Auftrag (§§677ff BGB).