Abschleppung eines Pkw wegen Sonderschilder 'Bau'

Hallo an die www-Gemeinde!

Ich bin Anfang April direkt nach Ostern abgeschleppt worden, weil in der Zwischenzeit kurzfristig Schilder aufgestellt wurden, die eine kurzfrsitige Baustelle kennzeichnen sollten.
Mein PKW stand 4 Tage dort, wo sonst Anwohnerparken erlaubt ist.
Am Abend vor der Schleppung war ich sogar nochmal am Wagen, um eine Karte herauszuholen, es waren aber auch da keinerlei Schilder zu sehen. Auch parkten alle anderen Fahrzeuge wie gewohnt.
Am nächsten Tag war ein Sandhaufen aufgeschüttet an der Stelle wo mein PKW gestanden hatte und plötzlich stand direkt daneben auch ein Halteverbotsschild.
Ich mußte dann meinen Wagen kostenpflichtig auslösen beim Abschleppunternehmen Deppe. Ohne die Zahlung hätten sie mir meinen Wagen (rechtswidrig) nicht herausgegeben.
Es wurde mir lediglich gesagt ich bekäme noch ein Schreiben von der Stadt, auf das ich mich dann mit einem Einspruch wehren könnte.
Dieses Schreiben kam erst auf mehrere Anfragen meinerseits und mit 2 Monaten Verzug.
Ich sollte obendrauf noch eine Gebühr bezahlen.
Auf meinen gerechtfertigten Einspruch hin (+Zeugen) bekam ich (wie erwartet) eine Ablehnung, mit der Begründung:
Die Schleppung war korrekt, da mein Wagen zum Zeitpunkt der Schleppung behinderte, und die Baufirma, deren Name mir nicht mitgeteilt wurde, 2 Schilder ordentlich 4 Tage vorher aufgestellt hat. (angeblich)
Ich fühle mich um mein sauer verdientes Geld BETROGEN und werde mich auf jeden Fall wehren.

Tips dazu sind jederzeit willkommen.

Wer kennt die genaue Regelung in Bezug auf das Aufstellen von Zusatzschildern.

Ist die Stadt, bzw Polizeibehörde verpflichtet mir die Adresse der Baufirma zu geben? Oder wie kann ich mich sonst an die Verursacher wenden?

Meiner Meinung nach wird an kurzfristig aufgestellte Schilder, die Gewohnheitsrechte beschneiden eine höhere Anforderung an deren Kenntlichkeit gestellt. (bei anderen Baustellen waren beidseitig mehrere Schilder aufgestellt, die man nicht übersehen konnte…)

Vielen Dank für alle Mühe.

Das ist wieder ein mal ein typischer Fall von „Bürgerabzocke“!

Hallo an die www-Gemeinde!

Hallo zurück,

ich möchte jetzt nicht auf einzelne Punkte deines Schreibens eingehen, aber das, was dir passiert ist, kommt häufiger vor.
Vor ein paar Monaten ging es sogar durch die Presse, Funk und Fernsehen, dass genau das erlaubt ist.
Du kannst dich als Autofahrer nicht darauf verlassen, dass ein Halteverbot nicht angeordnet wird.
Das Abschleppen war vollkommen rechtmäßig
Dies wurde bereits mehrfach durch Gerichte entschieden und ist daher „gängige Rechtsprechung“.

Gruß
HaWeThie

Hallo stockpicker,

mobile Verkehrszeichen müssen drei Werktage früher aufgstellt werden.

Kannst ja beim Bauhof anfragen, wann die gestellt wurden.

gruß

dennis

Hallo HaWeThie!

Das ist mir schon klar, daß der Staat bzw die Stadt sich das schon so „zurechtlegt“, daß man ihnen juristisch nicht beikommen kann.
Ich bin dennoch der Meinung, das es gerade vor Feiertagen, wie Ostern, nicht ausreichend ist, wie geschehen, 48Std vorher, Schilder aufzustellen, die noch dazu mangelhaft und unerkenntlich angebracht waren.
Ich nenne so etwas ganz konkret: ABZOCKE oder sogar DIEBSTAHL!

…denn mir sind somit ca.150 Euro entwendet worden (und das angeblich ganz „LEGAL“)

Der Staat kann eben doch machen was er will, siehe auch Unfall- bzw. Schadensregulierungen verursacht von Polizei oder Fahrzeugen der Stadt wie Bahn und Bus…

Da kann man sich als Bürger nur ärgern.