Abschleppung mehrere Tage später

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich werde in Widerspruch gehen.

Ich habe jetzt auch mal mit einem „Hobbyanwalt“ gesprochen, welcher mir sagte, dass die Abschleppmaßnahme nach so kurzer Zeit eigentlich etwas unverhältnismäßig ist und als Maßnahme der „Gefahrenabwehr“ nicht nachvollziehbar, wenn man nicht zwischenzeitig die Gefahr prüft. Das Auto stand auch auf einem ganz normalen Parkplatz und war keine Behinderung. Zudem hätte man anhand der Umweltplakete (mit Kennzeichen) mich als Halter ermitteln können und mich postalisch informieren können.

Naja, mal schauen. Für weitere Antworten bin natürlich dankbar

MfG

PS: Ich habe die Sie nicht persönlich ausgesucht, sondern Sie wurden vom System als „Experte“ ausgewählt und an Sie eine Mail geschickt.
Aber Vielen Dank nochmals…

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich werde in Widerspruch gehen.

Ich habe jetzt auch mal mit einem „Hobbyanwalt“ gesprochen, welcher mir (änhlich wie Sie) sagte, dass die Abschleppmaßnahme nach so kurzer Zeit eigentlich etwas unverhältnismäßig ist und als Maßnahme der „Gefahrenabwehr“ nicht nachvollziehbar, wenn man nicht zwischenzeitig die Gefahr prüft. Das Auto stand auch auf einem ganz normalen Parkplatz und war keine Behinderung. Zudem hätte man anhand der Umweltplakete (mit Kennzeichen) mich als Halter ermitteln können und mich postalisch informieren können (was Sie ja auch meinten).

Naja, mal schauen. Für weitere Antworten bin natürlich dankbar

MfG

nicht dafür, viel Erfolg

Hallo,
die Frage kann ich so leider auch nicht mit Sicherheit beantworten.
Gruß
Chris

Hallo,
zum Feststellungszeitpunkt war das Fahrzeug unangemeldet im öffentl. Verkehr abgestellt.

Folge:
Anzeige und Auftrag an den Abschlepper

Und nun sollen Sie unabhängig von der vergangenen Zeit und den von Ihnen geschaffenen Umständen, die obigen Sachen bezahlen.

Frage an Sie:

Wer soll den hier sonst zahlen, wenn nicht der Verursacher???

Grüße,
strucki