Abschleppung mehrere Tage später

Hallo,
ich hatte mein Auto ein paar Tage ohne Nummernschilder auf einer öffentlichen Straße in Berlin stehen (Fehler sehe ich ein).
Zu dieser Zeit hat die Polizei eine Abschleppfirma beauftragt, welche aber erst 4 Tage später kam und dann die Nummernschilder schon wieder dran waren. Das sah auch der Abschlepper und fuhr wieder ab.

Nun soll ich neben dem Bußgeld auch diese Leerfahrt bezahlen, obwohl eigentlich am Tag des Abschleppversuchs schon wieder alles rechtens war.

Ist das korrekt oder soll ich in Widerspruch gehen?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,
Der Pkw wurde m. E. nicht von der Polizei abgeschleppt. Der Schlepper wurde eher von der Stadt (zuständig für den ruhenden Verkehr) beauftragt.
Wenn sich die Standzeit ohne Kennzeichen wirklich nur auf ein paar Tage belaufen hat, kann ich den versuchten Abschleppvorgang nicht nachvollziehen. Meist läuft es so, dass das Ordnungsamt einen Aufkleber an der Scheibe des Pkw anbringt. Auf diesem wird dem Halter des Fahrzeugs eine Frist zur Entfernung oder Wiederzulassung gestellt.
Wieso aber vier Tage später ein Abschlepper kommt ist mir schleierhaft.
Außerdem hätte man Sie informieren können. Ich denke die Umweltplakette mit Ihrem Kennzeichen darauf befand sich an der Scheibe?
Ich würde es wagen die Anfahrtkosten nicht zu zahlen.

Gruß, Thomas

Hallo,
die Beauftragung der Abschleppfirma zum Zeitpunkt der Feststellung der Sache war natürlich rechtens, aber diese Konstellation hier ist sehr bedenklich. Eine angeordnete Abschleppmaßnahme muss sofort erfolgen, sonst widerspricht sie nach meiner Auffassung dem eigentlichen Grund der Gefahrbeseitigung. Wenn eine Abschleppfirma den Auftrag erst Tage später ausführt, ist es ihre Pflicht über die Polizei zu prüfen, ob der Grund noch besteht - bzw. wenn die Polizei dies weiß, dann hat sie die Gültigkeit der Anordnung nochmals zu prüfen. Ich würde nicht zahlen und in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Grüße
Conny

Hallo,
vom Grundsatz her hat der Abschlepper das Recht die Leerfahrt bezahlt zu bekommen. Die Anordnung zum Abschleppen erfolgte zu einem Zeitpunkt, als dein Auto nicht zugelassen im öffentlichen Verkehrsraum stand. Dadurch in die Abschleppanordnung rechtens. Du hast die Ursache gesetzt. Es ist der Behörde nicht zuzumuten ständig zu schauen, ob der Wagen wieder zugelassen ist. Natürlich kann man Widerspruch einlegen. Ich sehe die Chance als sehr gering an, dass du aus der Sache raus kommst. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist meines Wissens nach das erste Sondierungsgespräch mit dem Rechtsanwalt kostenfrei. Danach kannst du immer noch überlegen was du machst. Denk nur an deinen Selbstbehalt bei der Versicherung. Der beträgt in der Regel ca. 150,- Euro. Die Leerfahrt wird nach meinen Schätzungen ähnlich kosten (zumindest ist dies in meiner Region so). Ich sehe aber kaum ein Chance.
Gruß Jörg F.

Hallo,

hmmm…ich würde Einspruch einlegen, weil auch die Abschleppfirmen an Fristen gebunden sind.
Es kann ja nicht angehen, dass sie für etwas bezahlen sollen, was die Abschleppfirma verbummelt hat!

Die Ordnungsstörung war wohl der Stadt Berlin so gewaltig, dass sie gleich nen Abschlepper bestellte. Wenn der nicht gleich kommt, ist es deren Problem. Es kommt aber auch darauf an, wann durch die Stadt der Abschlepper bestellt wurde.
Wenn er erst 4 Tage später bestellt wurde, dann sollten sie Erfolg haben im Falle eines Einspruchs. Natürlich sollte der Einspruch entsprechend formuliert sein.

Gruß

hallo kberlin11,
ich denke, dass das Abschleppunternehmen im Sinne des erteilten Auftrags der Polizei richtig gehandelt hat.
Das Fahrzeug wurde nicht aufgeladen. Die Anfahrt aber wurde trotzdem durchgeführt, es sind dem Unternehmer zweifellos Kosten entstanden, die er jetzt vom Verursacher erstattet bekommen möchte.
So meine ich, dass ein Widerspruch nur wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Es sei denn, man kann dem Unternehmer nachweisen, dass der Ableppauftrag storniert wurde und er aber trotzdem gefahren ist.
diwi.willi.t

Hallo, diese Frage kann ich nur beschränkt beantworten.
Ein abgestelltes Fahrzeug ohne Kennzeichen stellt eine Sondernutzung dar und wird dementsprechend geahndet. Auch ein Abschleppen ist hier rechtens. Aber ich verstehe nicht, warum der Abschlepper erst vier Tage später kam. Hier ist evtl. die Möglichkeit gegeben, einzuhaken.
Wäre es gleich zum Zeitpunkt der Beanstandung gewesen, wären die Abschleppkosten auf jeden Fall zu bezahlen gewesen. Wenn er erst vier Tage später kommt, dürfte dies sein Problem sein. Ich würde Widerspruch einlegen, da zu diesem Zeitpunkt ja der ordnungswidrige Zustand schon beseitigt war.

Gruß

Hallo kberlin11!

Für diese Problematik, biste bei mir leider an der falschen Adresse.

Für Verkehrsrecht, bin ich , leider kein Experte

Gruß H.R

Hallo,
ich glaube da kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen.
Vielleicht spielt da eine Rolle, ob die Nummernschilder wieder dran gewesen sind, bevor der Schlepper beauftragt wurde, weiß ich aber nicht genau.
Ich muss allerdings sagen, ich an deiner Stelle wäre froh, wenn ich „nur“ die Leerfahrt zahlen müsste, und nicht noch die weiteren Abschleppkosten.
Ich hoffe du findest noch jemanden, der dir weiterhelfen kann.
mfG
JJ

Hallo kberlin11

auf Grund der Tatsache, das der Abschleppauftrag von der Polizei zur Zeit des NICHT Angemeldet sein erteilt wurde, der Abschlepper aber erst mehrere Tage danach erschien, würde ich auf jeden Fall in Wiederspruch gehen! Denn das der Abschlepper das Auto nicht mehr holen konnte, ist SEIN Problem, denn meines Wissens nach ist er nach erteilung des Auftrages dazu Verpflichtet sofort zu handeln! Wäre er den gleichen Tag noch erschienen, sähe die Sache anderst aus! So aber WIEDERSPRUCH!

mfg ShadowBiker75

Hallo,

da kann ich leider nicht weiter helfen. Grunsätzlich würde ich sagen, dass da das Verursacherprinzip zählt. Dass das Fahrzeug allerdings erst 4 Tage nach Auftragserteilung abgeschleppt werden sollte, ist etwas merkwürdig. In diesem Fall hätte sich das Abschleppunternehmen vor der Fahrt erkundigen sollen, ob das Fahrzeug noch überhaupt da steht.

Sehr unklar dieser Fall.

Ich hoffe es geht gut für sie aus. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Grüße,

Daniel

Hallo,
das ist in erster Linie eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Trotzdem glaube ich, dass sie für die Leerfahrt bezahlen müssen.

MfG
der Verkehrsexperte

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich werde in Widerspruch gehen.

Ich habe jetzt auch mal mit einem „Hobbyanwalt“ gesprochen, welcher mir sagte, dass die Abschleppmaßnahme nach so kurzer Zeit eigentlich etwas unverhältnismäßig ist und als Maßnahme der „Gefahrenabwehr“ nicht nachvollziehbar, wenn man nicht zwischenzeitig die Gefahr prüft. Das Auto stand auch auf einem ganz normalen Parkplatz und war keine Behinderung. Zudem hätte man anhand der Umweltplakete (mit Kennzeichen) mich als Halter ermitteln können und mich postalisch informieren können.

Naja, mal schauen. Für weitere Antworten bin natürlich dankbar

MfG

PS: Ich habe die Sie nicht persönlich ausgesucht, sondern Sie wurden vom System als „Experte“ ausgewählt und an Sie eine Mail geschickt.
Aber Vielen Dank nochmals.

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