Abschließen der Haustür

Hallo zusammen,
gibt es rechtliche Grundlagen, die untersagen, dass eine Haustür nachts nicht abgeschlossen werden darf, wenn ein schwerkranker Mieter darauf angewiesen ist, dass ein evtl. benötigter Notarzt einen besseren Zugang zu ihm bekommt? Wenn der (alleinstehende) Mieter also nicht in der Lage ist, die Haustür aufzuschließen, sondern maximal denTüröffner zu betätigen. Im Brandfall hätte ja immerhin die Feuerwehr passendes Werkzeug.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Skippy

Hallo zusammen,
gibt es rechtliche Grundlagen, die untersagen, dass eine
Haustür nachts nicht abgeschlossen werden darf, wenn ein
schwerkranker Mieter darauf angewiesen ist, dass ein evtl.

Bestimmt, Skippy,
Sozialrecht geht vor Mietrecht, darf ich mal ohne Gewähr behaupten.
CF FJ

Hi Skippy,

abgeschlossene Haustüren sind wirklich ein leidiges Thema…:frowning: Hier kollidiert das Bedürfnis nach Sicherheit vor Einbrüchen mit dem Bedürfnis nach Sicherheit in anderen Notlagen (und da ist der Brandfall das größte Problem, Stichwort Eigenrettung). Als Brandschützer würde ich mir wünschen, daß es hier klarere Vorschriften gäbe. Fakt ist aber, daß diese Frage nicht konkret geregelt ist…
In dem von Dir beschriebenen Fall würde aber nicht mal ich ein Offenhalten der Haustür fordern. Wie Du richtig bemerkst, ist das Hereinkommen für die Rettungskräfte meist das geringere Problem. Und Lösungsmöglichkeiten im Vorfeld gibt es da viele. Denkbar wäre z.B. ein Schlüsseltresor, Hausnotruf mit Schlüsselhinterlegung oder aber, die kostenlose Lösung, beim Absetzen des Notrufs auf die Situation hinweisen. Dann wird mit dem Rettungsdienst auch gleich die Feuerwehr alarmiert…und die haben wirklich das passende Werkzeug für eine schnelle Türöffnung.
Aber davon abgesehen, meinst Du der Rettungsdienst wartet im Notfall brav vor der Tür? Da wird im Zweifel das gesamte Haus wachgeklingelt… (ich habe auch schon live erlebt, wie ein genervter RA die Tür schlicht eingetreten hat).

Viele Grüße
Stefan

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Quellen bitte

Bestimmt, Skippy,
Sozialrecht geht vor Mietrecht, darf ich mal ohne Gewähr
behaupten.
CF FJ

Quellen für deine Behauptung ???

Oder einfach nur „so aus dem Bauch heraus“ die eigene Einschätzung dargelegt ?

Gruß

Matthias

Hallo Skippy,

verstehe die Frage nicht so ganz … wenn der Mieter das Telefon bedienen kann, um den Notarzt anzurufen, kann er doch auch den Türöffner bedienen.

Rechtliche Grundlagen, wonach es untersagt wird, dass eine Haustür nachts abgeschlossen oder nicht abgeschlossen wird, gibt es nicht. Im Übrigen kann ich mich nur der vorherigen Antwort anschliessen. Wenn der Mieter nicht öffnet, kann er dem Notarzt zumindest Bescheid sagen, der Notarzt kann auch bei anderen Parteien läuten.

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Hallo,

verstehe die Frage nicht so ganz … wenn der Mieter das
Telefon bedienen kann, um den Notarzt anzurufen, kann er doch
auch den Türöffner bedienen.

Stimmt, du hast die Frage nicht verstanden :wink: Der Mieter kann zwar oben das Knöpfchen drücken, aber nicht runter joggen und die Tür für den Notarzt aufsperren :wink:

Viele Grüße Anja

Hallo, Matthias,
vielleicht finde ich noch Quellen. Bei uns jedenfalls steht öfter die Haustür über die Nacht hindurch offen.
CF FJ

Ja, was denn nun …

Hallo, Matthias,
vielleicht finde ich noch Quellen. Bei uns jedenfalls steht
öfter die Haustür über die Nacht hindurch offen.
CF FJ

Hallo,

aus der Tatsache, dass bei euch öfters die Tür über die Nacht hindurch offen steht, folgerst Du „Sozialrecht geht vor Mietrecht“ ???

Sorry, aber das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar…

Auf die Quellen bin ich gespannt…

Gruß

Matthias

Hallo, Matthias,

Das ist ein Beispiel, dass Sozialrecht Mietrecht bricht. Die Quelle haben andere Experten.

Auf die Quellen bin ich gespannt…
Gruß
Matthias