Hallo Claus,
So ungern ich Günter widerspreche (was in dieser Rubrik auch
de facto kaum vorkommen wird - an dieser Stelle mal ein
riesiges Lob!)
Vom Widerspruch lebt auch die Erweiterung des Horizonts. Dass man sich uneins in einer Frage ist, erlebe ich in der Praxis nun jeden Tag. Es vergeht kein Tag, dass nicht ein Vermieter meine Meinung nicht teilt.
dieses Thema hat mit Brandschutz nichts zu tun.
Das sehe ich leider entschieden anders. In Mehrfamilienhäusern
ist das Treppenhaus und damit die Haustür in der Regel der
Fluchtweg bei einem Brand. Siehe der tragische Brand von
Jülich letzte Woche: Man stelle sich vor, die hätten es bis
zur Haustür geschafft und dann dort gestanden, weil keiner den
Schlüssel mitgenommen hat…
Du beschreibst es weiter unten. Brandschutz - gilt z.B. auch in BW - ist dazu da, dass in Fluren und Treppenhäuser nichts abgestellt werden darf, das im Notfall Fluchtwege oder auch die Hilfe durch Rettungseinsätze ( Sanitäter oder Feuerwehr) behindert.
Die Frage ist nach der bestehenden Hausordnung zu beantworten,
nicht mit dem Brandschutz.
Hm, also ich bin ja nun juristischer Laie, aber Brandschutz-VO
stehen doch vor einer Hausordnung, oder? Leider wurde ja vom
Frager mal wieder das Bundesland nicht angegeben, aber hier
mal für Berlin:
Insoweit richtig, dass die Brandschutz-VO in die Gestaltung des Treppenhauses, dass dort nichts abgestellt werden darf, das eine Flucht behindert oder wo von Gegenständen und Flüssigkeiten Gefahren ausgehen, gelagert werden dürfen.
(3) Jeder Treppenraum nach Absatz 1 muß auf möglichst
kurzem Wege einen sicheren Ausgang ins Freie haben. Der
Ausgang muß mindestens so breit sein wie die zugehörigen
notwendigen Treppen und darf nicht eingeengt werden.
Verkleidungen und Einbauten aus brennbaren Baustoffen sind in
Treppenräumen und ihren Ausgängen ins Freie
unzulässig.
Hier wird es also beschrieben.
Leider sind sich die Juristen wohl selber nicht so einig, wie
der „sichere Ausgang“ zu definieren ist. Diverse Debatten dazu
findet man übrigens im feuerwehr-forum. Aber so eindeutig ist
die Sachlage eben nicht…
Eine Lösung können hier übrigens sogenannte Panikschlösser
sein, die nach außen dichtmachen, aber von innen jederzeit
geöffnet werden können.
Fakt ist, dass das Abschließen lebensgefährlich werden kann -
wir haben schon oft genug mit Notarzt vor verschlossenen Türen
gestanden, weil der Herzinfarkt im 3. Stock nicht mehr zum
aufschließen runterkam…
Dieses Problem kenne ich sehr wohl. Und ich bin froh, dass bei meinen beiden Infarkten die Türe nie geschlossen war. Das Problem ist sicher für solche Fälle klar zu erkennen. Aber, der Gesetzgeber geht ja nicht von diesem möglichen Problem aus, sondern bis heute ist - wie das Wort sagt - Brandschutz - vorrangig. Hier geht der Gesetzgeber - mit der Ausnahme, dass das Treppenhaus bereits brennt oder durch Rauch Lebensgefahr im Treppenhaus besteht - davon aus, dass ein Bewohner seinen Schlüssel so aufbewahrt, dass er diesen jederzeit nehmen kann und auch im Notfall die Türe aufschliessen kann. Der Infarkt, der Schlaganfall, eine Sturzgeburt kommt bei der Defination zu Flucht aus dem Haus nicht vor.
Gruss Günter
Nur meine ganz bescheidene Meinung dazu, Claus