Hallo,
also in NRW schon.
Also in NRW dürfen Hausbewohner Besuch haben, der über Nacht bleibt und sogar Feiern feiern, die bis in die Nachtstunden anhalten dürfen.
Mal ganz davon abgesehen, daß es in die Abteilung „völlige Selbstüberschätzung“ gehört, wenn man davon ausgeht, daß man im Brandfalle in Panik an seinen Schlüssel denkt, die Treppe hinuntereilt, dort nicht in ein Kuddelmuddel mit anderen Menschen in Panik gerät, an der Haustür genau weiß, welcher Schlüssel ins Loch gehört, wie herum er gedreht werden muß und dann noch in der Lage ist, allen Leuten hinter einem überzeugend erklären zu gehen, daß es echt gut wäre, einen Schritt zurückzumachen, damit die Tür nun auch endlich aufgeht.