Abschließverbot ?

Hallo,

also in NRW schon.

Also in NRW dürfen Hausbewohner Besuch haben, der über Nacht bleibt und sogar Feiern feiern, die bis in die Nachtstunden anhalten dürfen.

Mal ganz davon abgesehen, daß es in die Abteilung „völlige Selbstüberschätzung“ gehört, wenn man davon ausgeht, daß man im Brandfalle in Panik an seinen Schlüssel denkt, die Treppe hinuntereilt, dort nicht in ein Kuddelmuddel mit anderen Menschen in Panik gerät, an der Haustür genau weiß, welcher Schlüssel ins Loch gehört, wie herum er gedreht werden muß und dann noch in der Lage ist, allen Leuten hinter einem überzeugend erklären zu gehen, daß es echt gut wäre, einen Schritt zurückzumachen, damit die Tür nun auch endlich aufgeht.

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Hallo

Wenn ein Hausverwalter auf einer Eigentümerversammlung behauptet, daß es verboten ist eine Haustüre in einem Wohnhaus (4 Partien) zu verschliessen ( auch Nachts),hat er dann recht ?

grüße

Früher fuhr man auch ohne Sicherheitsgurt und rauchte im Krankenhaus. Irgendwann kam man darauf, daß die Nachteile dieses Verhaltens die Vorteile überwiegen und aus dem gleichen Grunde ist man heute in der Regel der Ansicht, daß es besser ist, im Brandfall schnell das Haus verlassen zu können als daß die Omma im Erdgeschoß einen ruhigen Nachtschlaf hat.

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Das Haus steht in Ba-Wü, und es gibt keinen anderen offiziellen Ein- oder Ausgang. Es bestünde aber die Möglichkeit über die Dachterrasse einer Wohnung entweder in das Nachbargebäude bzw. über die besagte Terrasse ins Freie zu gelangen.

Die Aussage des Verwalters hat die Anwesenden nur verwundert, da es früher in vielen Häüsern die schriftliche Anweisung (im Mietvertrag verankert) gab, daß ab 22.00 Uhr die Haustüre zu verschließen ist.

Hallo!

Die Vorschrift über unverschließbare Notausgänge gilt nicht im „normalen“ Mehrfamilienhaus.
Denn dort ist ein definierter Personenkreis, der mit der Situation vertraut ist und auch über Schlüssel verfügt.
Es sind keine hausfremden Personen dort nachts drin.

Trotzdem sollte man mal auf Eigentümerversammlung besprechen, wie man die Haustür umbaut, damit sie zwar verriegelt ist aber von innen mit einfachem Handgriff ohne Schlüssel zu öffnen ist.
Das ist immer sicherer.

MfG
duck313

Servus,

eine explizite Vorschrift über die Beschaffenheit von Türen und ihren Schlössern, die am Ersten Rettungsweg liegen, gibt es in der LBO Baden-Württemberg nicht.

Ob sich aus den grundsätzlichen Bestimmungen zur freien Passierbarkeit des Ersten Rettungswegs ergibt, dass eine Haustür nicht abgeschlossen werden darf, wenn sie sich nicht auch abgeschlossen von innen ohne Schlüssel öffnen lässt, ist umstritten.

Ein hübsches Gesätzlein zu dem Thema hab ich hier gefunden:

http://www.baurecht.de/forum/messages/692.html

Schöne Grüße

MM

Servus,

von welcher Vorschrift ist die Rede?

Schöne Grüße

MM

In Wohnhäusern( 4 WE sowieso) gibt es keine ausdrückliche Vorschrift, die besagt, Haustüren( 1. Fluchtweg) müssten von innen jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen sein.

Man kann das allenfalls aus der Kernaussage zu den Flucht-und Rettungswegen entnehmen. Da heißt es sinngemäß , die müssen so ausgestaltet und bereit gehalten werden „…das Rettung jederzeit möglich ist …“
Daraus kann man indirekt entnehmen, es darf nicht abgeschlossen werden.

Sinnvoll ist in jedem Fall ein spezielles Schloss was sich von innen mit einfachem Handgriff ohne Schlüssel öffnen lässt.
Dann ist einbruchshemmend abgeschlossen, aber von innen kann man schnell raus.

MfG
duck313

Aber widerspricht die Regelung die Haustüre nicht abzuschließen nicht eventuellen Schadensersatzansprüchen bei Einbruch und Diebstahl gegenüber Versicherungen, die sich ja gerne aus der Verantwortung nehmen ?

Hallo,

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 11.01.2014 (GBl. S. 501) m.W.v. 01.03.2015.

§ 15 Brandschutz

(1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass
der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von
Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Durch eine verschlossene Haustür ist die (Eigen)Rettung nicht möglich. Ein Fluchtweg „Dachterrasse“ scheidet hier aus. Vielleicht schläft der Wohnungsinhaber oder liegt hackedicht auf der Couch. Auf solche „Hilfskonstruktionen“ sollten sich verständige Erwachsene nicht einlassen.

Gruß
vdmaster

Nein.

Denn die Versicherungsfrage stellt sich doch hinter der Wohnungstür der einzelnen Mieter/Eigentümer, nicht im Zugang zum Treppenhaus.

Und im Keller sollten ebenfalls die Mieterkeller ein Schloss haben, Das reicht aus.

Es ist übrigens ein Märchen, dass die Einbrecher nachts kommen. Ja, auch, aber tagsüber mehr, denn da sind die Leute doch oft beruflich abwesend !

Und nochmals, die Treppenhaustür ist ja von außen her ZU und über Türöffner zu öffnen.

MfG
duck313

Hallo!

Ich bin ja auch dafür, die Treppenhaustür mit einem Notriegel zu versehen, der jederzeit ohne Schlüssel zu betätigen ist. Keine Frage.

Und ob es in der NRW-Bauordnung explizit so drin steht bezweifele ich.
Siehe unten mein Link der Stellungnahme der Feuerwehr Dortmund.

Man kann das indirekt aus den allgemeinen Formulierungen zur Ausgestaltung der Treppenräume und Rettungswege so deuten.

MfG
duck313

Hallo,

explizit steht vieles nicht in Gesetzen und Verordnungen; das ist gleichermaßen Vor- und Nachteil der deutschen Gesetzgebung, die grundsätzlich relativ abstrakte Regelungen verwendet.

Genauso ist das. Beispielhaft:
http://www.feuerwehr-bruehl.de/index.php/buergerinfos/33-haustuer-abschliessen

Interessant ist in dem Kontext, daß der Mieter trotzdem verpflichtet werden kann, die Türe abzuschließen. Der Verstoß gegen die Brandschutzvorschriften führt nicht zu einer Nichtigkeit einer entsprechenden Klausel in der Hausordnung:
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/608/hausordnung-haustuer-muss-nachts-abgeschlossen-sein/

Gruß
C.

Gruß
C.

Gegenfrage: Hat dieses Wohnhaus separate Rettungs- oder Fluchtwege … ?
Wenn nein, dann dürfte die Antwort auf die erste Frage „Ja“ sein.

In diesem mal wieder speziellen Fall, wurde die Haustüre von einem Mieter tagsüber zu Lernzwecken abgeschlossen, da neu eingezogene Mieter monatelang die Haustüre Tag und Nachts im 45 Gradwinkel aufstehen ließen. Mehrfaches Bitten die Türe doch zumindest hinter sich zu schließen, wurden mit dem Kommentar abgetan "bist du Hausmeister oder was " ?
Weder ein Aushang eines Artikels der örtlichen Presse über vermehrte Wohnungseinbrüche in der Region und der Kleinstadt, noch ein Schreiben der einzigen im Nachbarhaus lebenden Eigentümererin mit der schriftlichen Bitte um Schließung der Türe zeigten Wirkung.Reaktionen darauf waren Worte wie alte Fotze usw.

Da kein Eigentümer im Haus wohnt und es auch keinen interessiert was im Haus abgeht, ausser es kommen speziell auf ihn Kosten zu, wurde nach 8 Monaten dann endlich ein mechanischer Türschließer installiert, nachdem ein Mieter eine E-Mail an die Hausverwaltung schickte, daß er bei einem evtl.Wohnungseinbruch versuche die Eigentümergemeinschaft in Regress zu nehmen falls die Versicherung den Schaden nicht bezahlt.

Servus,

die Bestimmungen der Landesbauordnung zu Flucht- und Rettungswegen sind Ländersache, man benötigt also eine Angabe zum Bundesland. Wenn die Türe abgeschlossen auch von innen her ohne Schlüssel nicht zu öffnen ist und durch das Abschließen ein Flucht- und Rettungsweg blockiert wird, kann das Abschließen verboten sein, aber das wäre durch Einbau eines geeigneten Schlosses leicht zu öndern.

Ferner können (das ist unwahrscheinlich, aber es geht grundsätzlich schon) die Bauördnungsbehörden der Gemeinden durch Ordnungsverfügung das Abschließen untersagen.

Grundsätzlich; „Es ist verboten“ giltet nicht, wenn der, der das sagt, nicht konkret sagt, wer genau was genau verbietet. Schlichtes Beharren ersetzt keine Begründung.

Schöne Grüße

MM

Es sei verboten, die Haustüre zu verschließen? Also zur Wohhnung? Das kann ich mir schwer vorstellen, schon alleine was den Einbruchsschutz betrifft.

In einem solchen Fall, zahlt keine Versicherung, wenn jemand in deine Wohnung einbricht.

Siehe https://www.impuls.com/hausratversicherung