Abschluss aberkennen

Hallo,

weiß vielleicht jemand, ob man jemandem einen Schulabschluss aberkennen kann?

Dazu kommt noch, ist das nachwirkend?
z.b. wenn man Abitur gemacht hat, dieses dann aberkannt wird, wird dann auch das Studium aberkannt?
oder z.b. wenn jemand Realschule gemacht hat und danach Fachoberschule, wird demjenigen beides aberkannt oder nur das eine? wenn überhaupt was?

Das geht schon. Als Beispiel nehmen wir mal einen erschwindeltes Abitur. Wenn jemand sich damit an der Uni einschreibt und studiert, wird das ganze Studium nicht anerkannt. Genauso ist es mit Plagiaten. Diese kommen in Hausarbeiten und Abschlußarbeiten in Deutschland vor. In anderen Ländern wird das noch härter geahndet. Wer damit erwischt wird, fleigt sofort von der Uni.

mit abitur u. uni, ok aber wie weit ist das nachwirkend, nimmt man z.b. an man musste eine probeaufnahme auf das gymnasium machen, hat bei dieser getrickst…wird einem dann das abitur genommen u. der akademische grad?

dann ein anderes bespiel, wenn man eine ausbildung (ob lehre oder berufsfachschule ist ja dabei egal) gemacht hat und bei der abschlussprüfung der ausbildung gespickt hat oder anderes, danach auf die berufsoberschule geht und dort sein (fach-)abitur macht.
die berufsoberschule ist ja eigentlich auf 2 jahre angelegt, und man nimmt im ersten jahr als gast an der fachoberschule-abitur-prüfung teil. kann einem das dann auch aberkannt werden wenn man nur als gast teilgenommen hat?
oder baut das trotzdem aufeinander auf?

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Das geht schon. Als Beispiel nehmen wir mal einen
erschwindeltes Abitur. Wenn jemand sich damit an der Uni
einschreibt und studiert, wird das ganze Studium nicht
anerkannt. Genauso ist es mit Plagiaten. Diese kommen in
Hausarbeiten und Abschlußarbeiten in Deutschland vor. In
anderen Ländern wird das noch härter geahndet. Wer damit
erwischt wird, fleigt sofort von der Uni.

mit abitur u. uni, ok aber wie weit ist das nachwirkend, nimmt
man z.b. an man musste eine probeaufnahme auf das gymnasium
machen, hat bei dieser getrickst…wird einem dann das abitur
genommen u. der akademische grad?

Wenn das Abi auch erschummelt ist, dann wird der folgende Abschluß auch aberkannt, da es ja ohne nicht möglich ist. Also sind Hochschulabschlüsse nicht ohne echten Nachweis zu bekommen.

dann ein anderes bespiel, wenn man eine ausbildung (ob lehre
oder berufsfachschule ist ja dabei egal) gemacht hat und bei
der abschlussprüfung der ausbildung gespickt hat oder anderes,
danach auf die berufsoberschule geht und dort sein
(fach-)abitur macht.
die berufsoberschule ist ja eigentlich auf 2 jahre angelegt,
und man nimmt im ersten jahr als gast an der
fachoberschule-abitur-prüfung teil. kann einem das dann auch
aberkannt werden wenn man nur als gast teilgenommen hat?
oder baut das trotzdem aufeinander auf?

Siehe oben. Das baut natürlich aufeinander auf. Wenn alle Leistung rechtmäßig sind, dann belibt es so.

okay jetzt bin ich endlich mal gut informiert.
gibt es da ein gesetz?
bis wie viel jahre kann man diese aberkennen?
theoretisch bis die akten vernichtet werden?

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Hallo,

so ganz weit hinten im Kopf habe ich die Aussage, dass das Abi bis ein Jahr nach der letzten Prüfung angefochten werden kann. Ob das wirklich stimmt, weiss ich aber nicht.

Ralph

gilt das für alle abschlüsse?

weiss wer, wo man das belegen kann?
wäre echt toll, danke

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Hallo Z,

gilt das für alle abschlüsse?

Keine Ahnung!

weiss wer, wo man das belegen kann?

Auch das weiss ich nicht. Ich weiss ja nicht mal, ob mein Hinterkopf recht hat. Wenn es um ein Abitur geht, sollte doch eigentlich das Schulamt Bescheid wissen, oder?

Sorry, Ralph

Frag doch mal im Ministerium nach. Die werden das genau wissen.

Alle Abschlüsse, die nach dem nicht echten erworben wurden, sind weg. Ohne die Voraussetzung kann es eben nicht gehen.

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Im Web habe ich da schon mal was gesehen. Das ist schon recht spannend.

http://www.business-podium.com/boards/doktortitel-pr…

wie ist das wenn die prüfungsangaben/ergebnisse vor der prüfung schon bekannt waren und das später bekannt wird?
gibts ne allgemeine frist, bis abschlüsse aberkannt werden können?
also ab wann kann einem ein abschluss (egal welcher) nicht mehr genommen werden?
(ist für ein sozialkunde referat, habe schon viel gesucht, jedoch nichts gefunden, wäre echt dankbar)

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