Abschluss Diplomfinanzwirt dann Wirtschaftsrechtss

Hallo zusammen, ich hab jetzt im Jahr 2009 meinen Abschluss als Diplomfinanzwirt im Staatsdienst gemacht und bin dann wegen dem Übernahme Schnitt nicht übernohmen worden. Die überlegung nachdem ich jetzt ca. 40 Bewerbungen in dem Bereich geschrieben habe ist jetzt ein weiteres Studium im Bereich Wirtschaftsrecht BWL nachzulegen. Um einfach die Wirtschaftskriese Sinnvoll zu überbrücken. Kann mir jemand sagen ob sich dass rentiert bzw Sinnvoll ist. Und vorallem wie die Perspektiven mit dem Bachelor of Law dann im Berufsleben ist.

Vielen Danke für die antworten :smile:

Bachelor vs. Fachwirt

Hallo zusammen, ich hab jetzt im Jahr 2009 meinen Abschluss
als Diplomfinanzwirt im Staatsdienst gemacht und bin dann
wegen dem Übernahme Schnitt nicht übernohmen worden. Die
überlegung nachdem ich jetzt ca. 40 Bewerbungen

Was sind 40 Bewerbungen auf der Jobsuche? Suchts du wirklich nach Arbeit?
Es sei denn, du meinst 40 Bewerbungen in 2 Monaten, das wär was anderes.

in dem Bereich geschrieben habe ist jetzt ein weiteres Studium im Bereich
Wirtschaftsrecht BWL nachzulegen. Um einfach die Wirtschaftskriese Sinnvoll :zu überbrücken.

Sicher ist es immer sinnvoll, während der beruflichen „Auszeit“ eine Bildungsmaßnahme gleich welcher Art zu machen, allein der Darstellung des Bewerbers wegen. Nach dem Motto „ich war ohne Job habe aber in dieser Zeit…usw.“

Kann mir jemand sagen ob sich dass rentiert bzw Sinnvoll ist. Und vorallem :wie die Perspektiven mit dem Bachelor of Law dann im Berufsleben
ist.

Wahrscheinlich nicht viel anders als mit deinem Finanzwirt. Was fehlt ist die Berufspraxis. Der LLB ist ein neu eingeführter Sudiengang der Rechtswissenschaft. Also so ungefähr „Jura an einer FH“. Was das wirklich bringt zeigt erst die Zukunft. Du bist kein Volljurist, legst keine Staatsexamen ab, wirdt nie Rechtsanwalt, bist allerdings Jurist. Hört sich im Moment nach viel an, aber wenn erstmal genügend LLB’s umherlaufen wird man nachfragen. Es ist ein juristischer Fachabschluss, mehr nicht.

Da kannst du gegenwärtig nur die Bachelorstudiengänge allgemein bewerten und die fragen, welche einen in der Tasche, was der wert ist. Und das ist nicht viel, da in der Wirtschaft die Bachelor in etwa bei den Fachwirten angesiedelt werden. Natürlich hat der Bacherlor die Uni besucht und der Wirt nicht, aber Wissensmäßig sind die etwa gleich und der Wirt hat auch noch Berufserfahrung (meistens).
Die meisten Bachelor wollen unbedingt noch das Masterstudium, wenn sie es bekommen können. Beim LLB geht das über den LLM, also Master of Lows. Dann kannst du auch wieder Rechtsanwalt werden, wenn du die Zulassssungsvoraussetzungen zum Masterstudium erfüllst.

Kurzum, der Bachelor ist nichts halbes und nichts ganzes. Viele sehen es als einen Hilfsstudienabschluss.

Da kannst du gegenwärtig nur die Bachelorstudiengänge
allgemein bewerten und die fragen, welche einen in der Tasche,
was der wert ist. Und das ist nicht viel, da in der Wirtschaft
die Bachelor in etwa bei den Fachwirten angesiedelt werden.
Natürlich hat der Bacherlor die Uni besucht und der Wirt
nicht, aber Wissensmäßig sind die etwa gleich und der Wirt hat
auch noch Berufserfahrung (meistens).

Der Bachelor ist ein Hochschulabschluß und der Fachwirt nicht. Nur läßt sich das durch Stoffmenge und Niveau kaum vergleichen. Es gibt schon einen größeren Unterschied.

Die meisten Bachelor wollen unbedingt noch das Masterstudium,
wenn sie es bekommen können. Beim LLB geht das über den LLM,
also Master of Lows. Dann kannst du auch wieder Rechtsanwalt
werden, wenn du die Zulassssungsvoraussetzungen zum
Masterstudium erfüllst.

Weder durch LLB noch durch LLM kann man in Deutschland Rechtsanwalt oder ähnliches werden. Als Voraussetzung für den typischen Juristenberuf zählt derzeit nur das 2. Staatsexamen.

Kurzum, der Bachelor ist nichts halbes und nichts ganzes.
Viele sehen es als einen Hilfsstudienabschluss.

Der Bachelor ist ein anerkannter Hochschulabschluß und stellt die 1. Stufe nach Bologna dar. Damit ist das schon ein wichtiger Abschluß.

nee nee

Der Bachelor ist ein Hochschulabschluß und der Fachwirt nicht.

Sagte ich.

Nur läßt sich das durch Stoffmenge und Niveau kaum
vergleichen. Es gibt schon einen größeren Unterschied.

Und der wäre? Also der große Unterschied?

Weder durch LLB noch durch LLM kann man in Deutschland
Rechtsanwalt oder ähnliches werden.

Stimmt nicht!

Als Voraussetzung für den typischen Juristenberuf zählt derzeit nur das 2. Staatsexamen.

Nein. Erstens ist auch der LLB nachher „Jurist“! Und übt als den Juristenberuf aus. Was du meinst ist der Rechtsanwaltsberuf. Den kannst du mit LLM + beiden Staatsexamen ausüben. Und das tun sogar schon welche! Google mal nach Rechtsanwälten/Kanzleien wo sich welche LLM nennen. Du wirst erstaunt sein.

Der Bachelor ist ein anerkannter Hochschulabschluß und stellt
die 1. Stufe nach Bologna dar. Damit ist das schon ein
wichtiger Abschluß.

Das ist es doch auch. Aber er findet nicht die Anerkennung die einst die FH-Abgänger fanden, z.B. Diplom-Betriebswirt (FH). Da reicht kein Bachelor ran.

Weder durch LLB noch durch LLM kann man in Deutschland
Rechtsanwalt oder ähnliches werden.

Stimmt nicht!

Als Voraussetzung für den typischen Juristenberuf zählt derzeit nur das 2. Staatsexamen.

Nein. Erstens ist auch der LLB nachher „Jurist“! Und übt als
den Juristenberuf aus. Was du meinst ist der
Rechtsanwaltsberuf. Den kannst du mit LLM + beiden
Staatsexamen ausüben. Und das tun sogar schon welche! Google
mal nach Rechtsanwälten/Kanzleien wo sich welche LLM nennen.
Du wirst erstaunt sein.

Ich meinte damit Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter usw., was als typische Juristenberufe bekannt ist. Da muß ein 2. Staatsexamen sein. Ohne geht nichts.

Der Bachelor ist ein anerkannter Hochschulabschluß und stellt
die 1. Stufe nach Bologna dar. Damit ist das schon ein
wichtiger Abschluß.

Das ist es doch auch. Aber er findet nicht die Anerkennung die
einst die FH-Abgänger fanden, z.B. Diplom-Betriebswirt (FH).
Da reicht kein Bachelor ran.

Doch. Der Bachelor entspricht nach Bologna dem Diplom der FH. Damit sind beide auf einer Stufe. Soweit ist das relativ einfach. Somit entspricht Bachelor=Diplom (FH) und Master=Diplom (Uni, TH, TU)

http://www.hrk.de/de/download/dateien/QRfinal2005.pdf