Wenn ich eine betriebliche Altersvorsorge abschließen möchte, kann ich mir den Dienstleister dabei selbst aussuchen, also z.B. Allianz, HUK und co., oder kooperiert der Arbeitgeber mit einem Dienstleister an den ich dann gebunden bin?
Oder kann der Arbeitgeber mit einem Dienstleister kooperieren, aber ich kann mir dennoch selbst einen suchen, oder bin ich an den Arbeitgeber gebunden?
Wenn ich eine betriebliche Altersvorsorge abschließen möchte,
kann ich mir den Dienstleister dabei selbst aussuchen, also
z.B. Allianz, HUK und co., oder kooperiert der Arbeitgeber mit
einem Dienstleister an den ich dann gebunden bin?
es ist auschließlich Arbeitgeberentscheidung, über wen die bAV abzuwickeln ist!
Oder kann der Arbeitgeber mit einem Dienstleister kooperieren,
aber ich kann mir dennoch selbst einen suchen, oder bin ich an
den Arbeitgeber gebunden?
Der AG kann (wie du dich auszudrücken pflegst) mit einem Dienstleister kooperieren (z.B. rabattierter Kollektiv-Vertrag)und könnte freiwillig „deinen Wunschpartner“ zulassen, muss aber nicht!
Auf einen Nenner gebracht: Du musst den Dienstleister akzeptieren, den dir der AG vorgibt!
Hallo,
der AG hat das Recht einen Anbieter zu bestimmen. Nutzt er sein Initiativrecht nicht, kannst Du von Dir aus einen Anbieter wählen.
Achte darauf, daß es sich um einen ungezillmerten Tarf handelt, die Rentengarantiezeit nicht zu gering gewählt ist oder bei Versorgung eines Ehepartner kann auch eine echte Hinterbliebenenversorgung genommen werden. U.U. kann auch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit eingebaut werden.
Grüsse
A.
Guten Tag Frühling,
leider ist es noch ein wenig anders.
Der AG bestimmt nicht nur abschließend, welcher Anbieter zum
Zuge kommt. Er bestimmt auch darüber, welche Form der bAV zur
Durchführung gelangt. In bestimmten Fällen kann der AN vom
AG den Abschluß einer Direktversicherung verlangen.
Aber das ist alles leider wieder nur graue Theorie.
Denn wenn ein AG andere Sorgen hat als die bAV - zum Beispiel
die Umsätze, die Kosten, das nackte Überleben - dann kann der
AN bis zum jüngsten Tag verlangen, dass eine bAV angeleiert wird.
Der AG wird ihm den Vogel zeigen - Gesetzeslage hin, Anspruch her.
Die Alternative ist eine Klage auf Abschluss einer baV gegen den
Willen des AG. Das ist zwar auch noch denkbar, aber nicht von dieser Welt.
Der AN kann natürlich immer Wünsche äußern, wie er es denn gerne hätte.
Da es bei bAV aber regelmäßig auch um ganz andere Dinge geht als um die vordergründige bAV, wird es eben so gemacht, wie der AG das will.
Im Ausnahmefall - wenn der AG etwas unbedarft ist, und welcher AG ist das schon - kann es auch so gehen, wie der AN das gerne hätte.
Hallo, ungezillmerte Tarife, dass ich nicht lache! Hast du schon einmal die Nadel im Heuhaufen gesucht?
Die bAV ist sehr beratungsintensiv - die umsonst arbeitenden Berater sind leider ausgestorben (du wirst die Ausnahme sein). Außerdem bringen die „ungezillmerten“ bei Ablauf weniger Leistung (vorteilhaft natürlich bei baldiger Beitragsfreistellung)!
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