Abschluss einer BUV abgelehnt

Hallo!

bin fassungslos.

Mein Sohn(24 Jahre) wollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Ein Attest wurde vom Hausarzt angefordert. Dieser bescheinigt - Schuppenflechte -.

Die DEVK lehnt nun einen Abschluss aus versicherungsmedizinischen Gründen ab.
Geht es dieser Versicherung so gut, dass sie nicht mal nachfragen ob wir mit dem Ausschluss dieser Krankheit einverstanden wären, noch haben sie uns gefragt, ob wir mit einem erhöhten Beitrag einverstanden sind.

Meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen?

Anmerken möchte ich noch, dass mein Sohn alle seine Versicherungen bei der DEVK abgschlossen hat.

M.f.G
Leila

Hallo,

Versicherungen händeln das durchaus unterschiedlich. Pauschal zu sagen, dass dieses Krankheitsbild einen Ausschluss, einen Zuschlag oder eine Ablehnung zur Folge hat kann man nicht. Hier spielen eine Menge Faktoren mit ein, bspw. der „versicherte Beruf“,…

Gefallen lassen muss man sich sowas wohl. Es herrscht Vertragsfreiheit. Im Prinzip könnte die Versicherung sagen, sie will keinen Vertrag mit Person X und fertig.

Vielleicht macht es Sinn, die BU bei einem anderen Versicherer prüfen zu lassen wobei dort meist gefragt wird, ob ein Vertrag woanders bereits abgelehnt worden ist.

Bei weiteren Fragen kannst du mir gern ne Nachricht schreiben… wenn ich helfen kann?!

Grüße

Lars

Hallo Leila, oder besser „Grias Di Gott“,

mein Rat ist, einen Ausschluss zu vermeiden, weil eine BUV immer argumentieren könnte, die eingetretene BU, z.B. aus psychischen Gründen, hänge mit der Schuppenflechte zusammen.

Aber zuerst heißt es, ab zum BU-spezialisierten Makler; der kennt seine Pappenheimer und kann Probeanträge einreichen. Bei mehreren Gesellschaften.

Beste Grüße und pfiat Di,
Andreas

Geht es dieser Versicherung so gut, dass sie nicht mal
nachfragen ob wir mit dem Ausschluss dieser Krankheit einverstanden wären,

Nein, offenbar geht es ihr so schlecht, dass der Sohn ein zu hohes Risiko darstellt.

noch haben sie uns gefragt, ob wir mit einem erhöhten Beitrag einverstanden sind.

Die wollen Deinen Sohn nicht versichern.

Meine Frage: Muss man sich das gefallen lassen?

Du wirst sie nicht zwingen können einen Vertrag mit deinem Sohn abzuschließen.

Anmerken möchte ich noch, dass mein Sohn alle seine
Versicherungen bei der DEVK abgschlossen hat.

Die DEVK zählt ja nun nicht gerade zu den Experten unter den Personenversicherern.

Guten Abend,

es gibt durchaus Versicherer die deinen Sohn versichern.

Allerdings kostet diese Versorgung schon etwas mehr Geld als die herkömmlichen Policen.Dazu würde ich aber einen Makler beauftragen.Der dann auch die Leistung per Sondervereinbarung garantieren läßt.

Im Übrigen würde ich n i c h t bei allen möglichen Versicherungsgesellschaften anfragen, dass könnte sehr nachteilig für euch sein.(Zumal die allermeisten die ihr kennt , euch leider sowieso keinen Vertrag anbieten werden.)

Grüße

Sohn Mannheims

hi,

also ich kenne eine Annahme der BU mit einen Ausschluss für diese Krankheit. Zuschläge gibt es da keine. Je nach Beruf und Ausprägung der Psoriasis wäre sogar eine Normalannahme möglich.

Ich möchte dir damit sagen, dass es sich lohnt weiter Angebote zu holen bzw Anträge zu stellen.

Die Einschätzungsrichtlinen in der Risikoprüfung richten sich unter anderem danach, wieviel „Leistungsfälle“ mit dieser Erkrankung entstanden sind, viell. hatte die Versicherung viele…dann werden sie da sehr empfindlich

Nicht die Flinte ins Korn werfen - es gibt sooo viele Versicherer…

Lg
Pudeline

Hallo!

es hat mir keine Ruhe gelassen, habe bei der Versicherung nachgefragt und da stellt sich heraus, dass der Arzt alles aufgeführt hat, weswegen mein Sohn bei ihm in der Sprechstunde in den letzten 15 Jahren war. Irre. Er hat alles angegeben u.a. auch eine einmalige Knieverletzung, mal ein Platzwunde, mal eine ausgerenkte Schulter, mal eine leichte Gehirnerschütterung einfach nur auf den PC-Knopf gedrückt und das ganze Krankenblatt herausgelassen.

Jetzt meine Frage. Für so eine Versicherung ist doch nur relavant, was chronisch ist, nie wieder weggeht, aber doch kein Fingerschnitt oder eine Bindehautentzündung.

Kann ich mich gegen dieses ärztliche Attest wehren und wie? Oder gibt es wo Vorschriften was alles in so ein Attest rein muss?

P.S. Mein Hausarzt sagt, es wären nur viele einmalige Kleinigkeiten
(warum führt er sie dann auf) ich soll zu einer anderen Versicherung gehen. Na irgendwie muss er ja dieses Sch…Attest verteidigen.
Warum nur haben Ärzte Narrenfreiheit.

M.f.G
Leila