Abschluss Mietvertrag & Fragen

Hallo,

angenommen man möchte eine neue Wohnung beziehen und hält nun den Mietvertrag zur Unterschrift (zugegangen per Post) in der Hand.
Eine Woche zuvor sagte der neue Vermieter telefonisch auf die Bitte des zukünftigen Mieters, dass ein Übergabeprotokoll anfertigt wird.

Nun steht aber im zugesendeten Mietvertrag unter „§ 1 Mieträume“: " Bei der gemeinsamen Besichtigung sind keine Mängel festgestellt worden." Es fand aber noch keine gemeinsame Begehung statt, erst Oktober. Der Vermieter möchte den Vertrag umgehend zurückgesendet bekommen. Aber wenn der Mieter diesen nun so unterschreibt (der umgehende Vertragsabschluss ist für diesen wiederum ebenfalls wichtig, da es kaum Wohnungen gibt und er froh ist, eine gefunden zu haben), unterschreibt er ja auch dass keine Mängel sind (es gibt aber Mängel, welche bei einer Besichtigung gesehen wurden, in der Wohnung wohnt noch Vormieterin) oder wie kann er nun handeln und eben trotzdem den Mietvertrag unterschreiben und zurückschicken?

Die WOhnung ist mit Gasetagenheizung ausgestattet. Nun steht im Mietvertrag folgendes: „Der Mieter trägt die dem Vermieter zusätzlich entstehenden Heizungsbetriebskosten (z. B. Heizungswartung, Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz).“ Kostenerstattungsverpflichtung seitens des Mieters gegenüber Vermieter jährlich höchstens 200 Euro zuzügl. MwSt. Ist das so rechtens?

Betriebskosten von monatlich 70 Euro ohne Heizung und Warmwasser bei 2 Personen in einer 55 m²-Wohnung in einem 3-Familienhaus - ist das nicht etwas zuviel? Hat man Recht auf Aufschlüsselung der Betriebskosten (nicht erst zur Nebenkostenabrechnung)?

Die Wohnung ist nicht renoviert. Die Vormieterin hat wohl stark geraucht. Es ist nicht ganz klar ob sie die Wohnung fachgerecht/ordentlich und vollständig streicht. Der neue Mieter hätte sie gern renoviert, eben so dass es ordentlich aussieht. Hat er ein Recht darauf, in eine renovierte, saubere Wohnung zu ziehen? Wie kann sich der neue Mieter verhalten, damit er nicht auf den Kosten für die Renovierung sitzen bleibt oder wäre das ggf. einfach so hinzunehmen?

Danke!

angenommen man möchte eine neue Wohnung beziehen und hält nun
den Mietvertrag zur Unterschrift (zugegangen per Post) in der
Hand.
Nun steht aber im zugesendeten Mietvertrag unter „§ 1
Mieträume“: " Bei der gemeinsamen Besichtigung sind keine
Mängel festgestellt worden." Es fand aber noch keine
gemeinsame Begehung statt, erst Oktober.

Nichts unterschreiben was nicht stimmt - ggfs durchstreichen was nicht stimmt und ggfs. ergänzen was vereinbart wurde.

Die WOhnung ist mit Gasetagenheizung ausgestattet. Nun steht
im Mietvertrag folgendes: „Der Mieter trägt die dem Vermieter
zusätzlich entstehenden Heizungsbetriebskosten (z. B.
Heizungswartung, Messungen nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz).“ Kostenerstattungsverpflichtung
seitens des Mieters gegenüber Vermieter jährlich höchstens 200
Euro zuzügl. MwSt. Ist das so rechtens?

Betriebskosten zahlt der Mieter, Reparaturen nicht.
Ob der Maximum-Betrag zu hoch angesetzt wurde kann nicht beurteilt werden, normalerweise sind Wartung, Messungen etc. für eine Gasetagenheizung niedriger und der Mieter zahlt nur die angefallenen B e t r i e b s k o s t e n.

Betriebskosten von monatlich 70 Euro ohne Heizung und
Warmwasser bei 2 Personen in einer 55 m²-Wohnung in einem
3-Familienhaus - ist das nicht etwas zuviel? Hat man Recht auf
Aufschlüsselung der Betriebskosten (nicht erst zur
Nebenkostenabrechnung)?

JA - Leistungen für Betriebskosten, für die Nebenkostenvorauszahlungen sind einzeln im Mietvertrag zu benennen.

Die Wohnung ist nicht renoviert. Die Vormieterin hat wohl
stark geraucht. Es ist nicht ganz klar ob sie die Wohnung
fachgerecht/ordentlich und vollständig streicht. Der neue
Mieter hätte sie gern renoviert, eben so dass es ordentlich
aussieht. Hat er ein Recht darauf, in eine renovierte, saubere
Wohnung zu ziehen?

Das ist Vereinbarungssache zwischen Mieter und Vermieter v o r Abschluß des Mietvertrags !!!
Tipp:
Bei Zweifeln kann man sich vor der Unterschrift mal bei anderen Mietern als angehender Mitbewohner u. in der Nachbarschaft umhören - Vorsicht wenn in einem Haus sehr oft die Mieter wechseln.