Hallo,
ich habe zum vergangenen Jahreswechsel meine GKV gekündigt und bin in die PKV gewechselt. Da meine Zusatzversicherung (stationäre Behandlung) zur GKV nun keine Grundlage mehr hat, bin ich davon ausgegangen, dass auch diese problemlos ohne Fristen gekündigt werden kann. Das sieht die DeBeKa aber anders und lässt mich nur fristgerecht zum September aus der Zusatzversicherung raus.
Ich hatte noch eine kleine Zahnversicherung „denty“ für meine Tochter bei der UKV. Die teile mir heute nach Rückfrage mit, dass ich sofort raus kann, eben weil die Grundlage, nämlich die GKV, fehlt.
Liegt die DeBeKa nun mit ihrer Einstellung richtig oder hält sie mich rechtswidrig hin?
Danke für jede konstruktive Antwort.
Gruß Josef Eßer
Hallo,
die meisten KV-Zusatztarife sehen vor, dass die Tarife nur als Ergänzung bei einer bestehenden GKV abgeschlossen werden können und beim Ausscheiden aus der GKV enden.
Bei den Krankenhauszusatztarifen fehlt oft dieser Zusatz, insbesondere wenn der Tarif folgende Leistungen vorsieht:
- gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- oder zwei-Bett-Zimmer
- besonders berechenbare ärztliche Wahlleistungen (Chefarztbehandlung)
Bei diesen Leistungen geht man davon aus, dass sie beim Übertritt zur PKV nicht hinfällig werden, da die PKV-Tarife auch getrennte Leistungen für die allgemeine Pflegekosten und die obigen Leistungen vorsieht.
Deshalb ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Tarifes erforderlich. Sollte man aus diesem Tarif nicht vorzeitig herauskommen, dann bei der PKV nur die Grundleistungen versichern. Die neue PKV muss das akzeptieren, da sonst eine Doppelversicherung vorliegt.
Es kann jedoch aus zweckmäßig sein, die getrennten Versicherungen dauerhaft beizubehalten, wenn kein höherer sondern ein niedriger Gesamtbeitrag herauskommt. Das ist meist der Fall, wenn der bisherige Tarif mit einem wesentlich niedrigen Eintrittsalter abgeschlossen wurde.
Gruß Woko
Liegt die DeBeKa nun mit ihrer Einstellung richtig oder hält
sie mich rechtswidrig hin?
Hatte ich kürzlich in meiner Kundschaft auch. Wahrscheinlich sieht Dein stationärer Zusatztarif eine Tagegeldzahlung vor, falls Du auf die Leistungen des Tarifes verzichtest. Wenn dies so ist, liegt keine Doppleversicherung vor, denn wenn Du im kH bist und die Vollversicherung die Wahlleistungen übernimmt, bekommst Du aus dem Zusatztarif das Tagegeld. Die Debeka hat also recht.
Da war eine schwache Leistung des Vermittlers der Vollversicherung, auf so etwas muß man achten. Wenn Du willst, kannst Du ihn wegen Fehlberatung auf Schadensersatz rankriegen.