Abschluß von Erstreitigkeiten, oder nicht?

Liebe/-r Experte/-in,

guten Tag, aufgrund meiner schweren Pflegebedürftigkeit hat mein Bruder ohne mein Einverständnis die Hinterlassenschaft meiner Eltern bei Gericht so vorgetragen, als sei er ein Erbe und nicht ein Vermächtnisnehmer. Sein Erbe hat e sich längst auszahlen lassen und eine Erbverzichtserklärung unterschrieben.

Das Gericht nahm alle seine Angaben als richtig an, ohne mich im geringsten zu informieren, ja es wurde auf meinen Einwand gar nicht eingegangen.

Mein Bruder hat in seiner Habgier sogar versucht, mich entmündigen zu lassen, damit er möglichst alles aus dem Erbe erhalte, was ihm aber nicht gelang.

Trotzdem hat er immer wieder etwas erfunden, um noch weiteres Bargeld von mir herauszupressen.

Um hier einen Abschluß zu bekommen, nahm ich einen RA, der eine negative Feststellungsklage einreichen sollte. Doch der Anwalt versuchte es erst mit Verhandlungen und gestand meinem Bruder zu dessen Zufriedeneheit noch einen Teil vom Erbe zu. Damit sollte die Sache abgeschlossen sein. Ich kann aber aus den Schriftsätzen nicht herauslesen, daß mein Bruder nun keine Ansprüche mehr stellen kann oder wird.

Inzwischen ist mein Bruder verstorben, was bei mir die Frage aufwirft, ob seine Frau oder seine Tochter noch irgendwelche Ansprüche an mich stellen können?

Ist das möglich, oder ist mit dem Tode ein endgültiger Abschluß erreicht?

Ich habe u.a. mindestens 10 dicke Ordner voll Erbstreitigkeiten, die mich immer wieder aufwühlen und sie deshalb gerne vernichten würde.

Für Ihr Verständnis und einen endgültigen Bescheid bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Mark

Hallo Mark4711,

sie schreiben selbst, dass Sie „10 dicke voll Erbstreitigkeiten“ haben. Es ist unmöglich, ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts und Einsicht in die Unterlagen Ihnen einen Rat zu erteilen, der Sie weiterbringt.

Da für Sie bereits ein Rechtsanwalt in der Angelegenheit tätig war, kann ich Ihnen nur raten, Ihren Anwalt um Rat zu bitten. Sollten Sie kein Vertrauen zu ihrem Anwalt haben, suchen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Ich rate Ihnen auch, sich nicht zu viel von gutgemeinten Ratschlägen in diesem Forum zu erhoffen. Meiner Meinung nach ist es unserios zu komplexen Sachverhalten eine Ferndiagnose zu erstellen ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

Sofern Sie aus Köln kommen sollten (4711) - es gibt sehr gute Rechtsanwälte in Köln, für einen habe ich vor einigen Jahren gearbeitet.

Viel Glück und Erfolg!

Hallo Andres,

vielen Dank für Ihre Darlegung. Ich dachte nur, daß es nun einfacher sein müßte, da der Vermächtnisnehmer verstorben ist. Damit meinte ich, könnte alles erledigt sein. Demnach aber nicht?

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende

Mit freundlichen Grüßen
Mark