Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag, aufgrund meiner schweren Pflegebedürftigkeit hat mein Bruder ohne mein Einverständnis die Hinterlassenschaft meiner Eltern bei Gericht so vorgetragen, als sei er ein Erbe und nicht ein Vermächtnisnehmer. Sein Erbe hat e sich längst auszahlen lassen und eine Erbverzichtserklärung unterschrieben.
Das Gericht nahm alle seine Angaben als richtig an, ohne mich im geringsten zu informieren, ja es wurde auf meinen Einwand gar nicht eingegangen.
Mein Bruder hat in seiner Habgier sogar versucht, mich entmündigen zu lassen, damit er möglichst alles aus dem Erbe erhalte, was ihm aber nicht gelang.
Trotzdem hat er immer wieder etwas erfunden, um noch weiteres Bargeld von mir herauszupressen.
Um hier einen Abschluß zu bekommen, nahm ich einen RA, der eine negative Feststellungsklage einreichen sollte. Doch der Anwalt versuchte es erst mit Verhandlungen und gestand meinem Bruder zu dessen Zufriedeneheit noch einen Teil vom Erbe zu. Damit sollte die Sache abgeschlossen sein. Ich kann aber aus den Schriftsätzen nicht herauslesen, daß mein Bruder nun keine Ansprüche mehr stellen kann oder wird.
Inzwischen ist mein Bruder verstorben, was bei mir die Frage aufwirft, ob seine Frau oder seine Tochter noch irgendwelche Ansprüche an mich stellen können?
Ist das möglich, oder ist mit dem Tode ein endgültiger Abschluß erreicht?
Ich habe u.a. mindestens 10 dicke Ordner voll Erbstreitigkeiten, die mich immer wieder aufwühlen und sie deshalb gerne vernichten würde.
Für Ihr Verständnis und einen endgültigen Bescheid bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mark