bei (fast) allen Unternehmen werden Arbeitsplätze abgebaut, so
auch bei Siemens in München. Von insgesamt ca. 7000 Mitarbeitern
sollen über 2000 entlassen werden. Ein Freund von mir arbeitet
dort und ist natürlich besorgt.
Frage: Wenn er jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt,
würde sie bei einem Kündigungsprozess die Kosten übernehmen? Was
kann er bei einem Abschluß beachten?
alle Rechtschutzversicherer haben Sperrzeiten, d.h. für Schadensfälle kurz nach Abschluss oder für Dinge, deren Ursache vor Vertragsabschluss liegt, wird nicht gezahlt. Üblicherweise sind es drei Monate, die die Versicherung bestehen muss, bevor sie eintritt.
Allerdinsg kann man oft mit den Vertretern reden, wenn es um kleine Kosten geht, wenn man ihnen dafür einen langfristigen Vertrag unterschreibt. Bei einer Kündigungsschutzsache würde ich mir da aber keine so großen Hoffnungen machen.
Ein anderes Thema ist die Frage, was der Betroffene überhaupt erreichen will. Bei Stellenabbau aus betrieblichen Gründen im großen Stil sorgen Großunternehmen üblicherweise dafür, dass es Regelungen gibt, die so aussehen, dass man über einen Arbeitsgerichtsprozess auch nicht mehr herausholen kann. Man will sich die Prozesse eben einfach ersparen. Es bleibt also höchstens die Frage der sozialen Auswahl. Aber auch da sieht es üblicherweise nicht so rosig aus, denn die Listen gehen über die Betriebsräte und wenn man da nicht einen ganz klaren Verstoß gegen die gängigen Auswahlkriterien nachweisen kann, bringt einem der Prozess auch nichts.
Gruß vom Wiz
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bei (fast) allen Unternehmen werden Arbeitsplätze abgebaut, so
auch bei Siemens in München. Von insgesamt ca. 7000
Mitarbeitern
sollen über 2000 entlassen werden. Ein Freund von mir arbeitet
dort und ist natürlich besorgt.
Frage: Wenn er jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt,
würde sie bei einem Kündigungsprozess die Kosten übernehmen?
Hi BEA,
Kündigungsschutzprozesse vor dem AG sind für Arbeitnehmer kostenlos!
alle Rechtschutzversicherer haben Sperrzeiten, d.h. für
Schadensfälle kurz nach Abschluss oder für Dinge, deren
Ursache vor Vertragsabschluss liegt, wird nicht gezahlt.
Üblicherweise sind es drei Monate, die die Versicherung
bestehen muss, bevor sie eintritt.
Wie heißt es doch immer so schön…Ausnahmen bestätigen die Regel.
Es gibt Versicherungen, die nach dem Kausalprinzip (also das, was Du beschreibst) oder nach dem Ereignisprinzip handeln. Letzteres wird nur noch von sehr wenigen praktiziert.
Für den hiesigen Fall wird es wenig bringen eigens dafür eine RSV abzuschließen, dennoch rate ich jedem eine solche in Erwägung zu ziehen, und zwar am besten OHNE Selbstbeteiligung. Bei solch einem Laden wie dem hier genannten kann man davon ausgehen, daß die alle Rechtsmittel vorher abgeklopft haben und ggfls. wissen darauf entsprechend zu reagieren.
Hier wäre es wahrscheinlich angebrachter, die Zeit zu nutzen, um sich eine neue Herausforderung zu suchen, denn was bringt’s einem nachher, wenn die besten der noch zur Verfügung stehenden Jobs bereits weg sind (durch die ebenfalls betroffenen Kollegen) und man auch noch Magengeschwüre wegen der Verhandlungen vor dem AG hat?
Dein Freund sollte sich daher am besten umsehen und Bewerbungen schreiben und sich vor allem kündigen LASSEN (wegen Abfindung und ggfls. Arbeitslosengeld!!) - NICHT selber kündigen!!! Viele wissen das nicht und die Firmen nutzen diese Unwissenheit auch aus! Wem gekündigt wird, der hat auch Anspruch auf Abfindung! Warum sonst wollen denn wohl hochrangige Manager nicht freiwillig Ihre Sessel räumen, wenn’s brennt!?!