Abschluss Voraussetzung für Stelle

Eine Person, nennen wir sie Max, hat die allgemeine Hochschulreife, ein Studium der Informatik ohne Abschluss und keinen Ausbildungsabschluss. Letztendlich also nur Abitur und einiges an Berufserfahrung. Für die Externenprüfung bei der IHK langt es noch nicht ganz, sie steht aber nächstes Jahr an: Fachinformatiker / Systemintegration.

Max arbeitet seit über 4 Jahren freiberuflich zu 120 Stunden/Monat für einen Kunden auf Rechnung, wo er der einzige Systembetreuer der recht kleinen EDV (60 Clients, 5 Server) ist. Der Kunde ist staatlich, also öffentlicher Dienst, gehört als Dienststelle zum Land Hessen.

Seitdem Max freiberuflich bei dem Kunden anfing, versuchte jener, wieder eine Stelle für die Systembetreuung zu bekommen. Es gab mündliche Zusagen, die Stelle mit Max zu besetzen, sollte sie freigegeben werden.

Dieses Jahr war es soweit, die Stelle wurde freigegeben. Nun hieß es jedoch, dass Max sie nicht bekommen kann, weil sie mit BAT IVa ausgeschrieben wird und hier wenigstens ein Ausbildungsabschluss nötig sei (so die Aussage und das Vorhalten eines Paragraphentextes, in dem sowas stand). Wie die Stelle ausgeschrieben wird, wäre, so die Aussage des Kunden, nicht Abhängig vom Ministerium, sondern würde von der Dienststelle alleine entschieden.

Nun habe ich eine ganze Weile gesucht, Tante Google bemüht, hier gesucht und verdammt viel Kauderwelsch gelesen - und bin nicht schlauer geworden. BAT gilt doch eigentlich gar nicht mehr. Und ich habe weder lesen können, dass die Ausschreibung direkt an eine Besoldungsstufe gebunden ist, noch dass dafür jener oder solcher Titel vorgeschrieben ist.

Konkrete Frage: Schließt nach Jahren der Berufspraxis als Systembetreuer und Zufriedenheit des Kunden wirklich der fehlende Ausbildungsabschluss eine Besetzung der Stelle mit Max aus?

Inwiefern muss die Stelle überhaupt ausgeschrieben werden? Könnte sie nicht direkt mit Max besetzt werden?

Hallo,

Konkrete Frage: Schließt nach Jahren der Berufspraxis als
Systembetreuer und Zufriedenheit des Kunden wirklich der
fehlende Ausbildungsabschluss eine Besetzung der Stelle mit
Max aus?

es ist in Deutschland immer noch so, dass der Arbeitgeber sich die Arbeitgeber aussuchen darf. Ein Rechtsanspruch auf die Einstellung gibt es (zum Glück) nicht. Es muss also nicht der fehlende Ausbildungsabschluss der Grund sein, es kann auch einfach sein, dass dem Arbeitgerber die Fresse nicht passt.

Inwiefern muss die Stelle überhaupt ausgeschrieben werden?

Das man verwaltungsrechtliche Gründe haben, oder aber der AB möchte das einfach so.

Könnte sie nicht direkt mit Max besetzt werden?

Könnte, muss aber nicht. Ganz offensichtlich möchte der AG Max nicht einstellen, was sein gutes Recht ist.

Gruß

S.J.

Die Wortwahl klingt genervt. Es geht nicht um Rechtsanspruch, sondern eher um die Möglichkeiten.

Ich habe die Annahmen scheinbar nicht hinreichend beschrieben. Daher erweitere ich sie folgendermaßen:
Nehmen wir an, ich bin beim „Kunden“ verantwortlich und MÖCHTE Max gerne einstellen.

Zunächst die unwichtigere Frage: Muss die Stelle ausgeschrieben werden?

Viel wichtiger für mich, als derjenige, der Max behalten möchte: Muss Max für diese Stelle (Systembetreuer EDV im öffentlichen Dienst, angepeilt BAT IVa) einen Ausbildungsabschluss haben?

Wohlgemerkt: Die Art der Ausschreibung, bzw. Besetzung obliegt scheinbar der Dienststelle. Deshalb scheinbar, weil ich es nicht genau weiß. Ich nehme das aber so an - es ist für die Fragestellung hier also als gegeben zu betrachten.

Hallo,

Zunächst die unwichtigere Frage: Muss die Stelle
ausgeschrieben werden?

das ist, wie erwähnt, von den zugrunde liegenden Vorschriften der Dienststelle abhängig.

Viel wichtiger für mich, als derjenige, der Max behalten
möchte: Muss Max für diese Stelle (Systembetreuer EDV im
öffentlichen Dienst, angepeilt BAT IVa) einen
Ausbildungsabschluss haben?

Siehe oben. Insbesondere für die Einstufung in bestimmte Besoldungsgruppen ist das nicht unwichtig.

Wohlgemerkt: Die Art der Ausschreibung, bzw. Besetzung obliegt
scheinbar der Dienststelle. Deshalb scheinbar, weil ich es
nicht genau weiß. Ich nehme das aber so an - es ist für die
Fragestellung hier also als gegeben zu betrachten.

Woher sollte hier jemand mehr dazu sagen können als Du?

Gruß

S.J.

Hilft mir nicht so recht weiter.

das ist, wie erwähnt, von den zugrunde liegenden Vorschriften
der Dienststelle abhängig.

Ich kenne mögliche Dienststellenvorschriften nicht. Würde ich sie kennen oder hätte Zugriff darauf, würde ich hier wahrscheinlich nicht fragen.

Siehe oben. Insbesondere für die Einstufung in bestimmte
Besoldungsgruppen ist das nicht unwichtig.

Dann ist für mich die Frage, ob die Einstufung vorneweg geschehen muss oder ob z.B. die Stelle vergeben wird und dann eine Einstufung erfolgt. Denn so habe ich das während meiner Suche nach Antworten aus den Quellen im Netz gedeutet. Eine Deutung ist aber noch lange keine Antwort.

Woher sollte hier jemand mehr dazu sagen können als Du?

„Hypothetisch“ ist nicht immer eine Ausrede für einen eigentlich, unter vorgehaltener Hand ausgesprochenen, reellen Bezug. Wenn ich meine Frage mit hinreichendem Zeit- und Arbeitsaufwand selbst beantworten könnte, würde ich hier nicht fragen.

Daher der Hinweis: Antworten ist freiwillig und Antworten, die Aussagen, wie „kommt darauf an“ und „müsstest du am besten wissen“ enthalten sind nicht hilfreich oder zielführend.

Freut mich, wenn noch mal jemand einen Versuch startet, mich als Unwissenden zu erleuchten, ansonsten ziehe ich meine Fragen zurück.

Danke für die Mühe.

Ohne Fakten wird das auch nichts
Hallo,

Ich kenne mögliche Dienststellenvorschriften nicht. Würde ich
sie kennen oder hätte Zugriff darauf, würde ich hier
wahrscheinlich nicht fragen.

und Du glaubst, dass irgend jemand aufgrund der so extrem aussagekräftigen Information „Der Kunde ist staatlich, also öffentlicher Dienst, gehört als Dienststelle zum Land Hessen“ mal eben die passende Dienststellenvorschrift aus dem Hut zaubert?

Dann ist für mich die Frage, ob die Einstufung vorneweg
geschehen muss oder ob z.B. die Stelle vergeben wird und dann
eine Einstufung erfolgt. Denn so habe ich das während meiner
Suche nach Antworten aus den Quellen im Netz gedeutet. Eine
Deutung ist aber noch lange keine Antwort.

Ob öffentlicher Dienst oder freie Wirtschaft: Man schließt keinen Vertrag ohne vorher über die Höhe der Vergütung einig zu sein. Ein solcher Vertrag wäre nämlich keiner, da er wegen eines Dissenses nicht rechtskräftig würde.

Daher der Hinweis: Antworten ist freiwillig und Antworten, die
Aussagen, wie „kommt darauf an“ und „müsstest du am besten
wissen“ enthalten sind nicht hilfreich oder zielführend.

Für eine Frage, die mangels relevanter Informationen nicht zu beantworten ist, gilt selbiges.

Freut mich, wenn noch mal jemand einen Versuch startet, mich
als Unwissenden zu erleuchten, ansonsten ziehe ich meine
Fragen zurück.

Du fragst hier nach Details von Vorschriften, die Du selbst aber nicht kennst und auch nicht benennen kannst, erwartest, dass jemand diese beantworten kann (Kristallkugel) und reagierst eingeschnappt anstatt die fehlenden Infos nachzuliefern.

Vielleicht solltest Du tatsächlich die Frage zurückziehen…

Gruß

S.J.

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Ob öffentlicher Dienst oder freie Wirtschaft: Man schließt
keinen Vertrag ohne vorher über die Höhe der Vergütung einig
zu sein. Ein solcher Vertrag wäre nämlich keiner, da er wegen
eines Dissenses nicht rechtskräftig würde.

http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html

Ihre kurz angebundene, negative Art der Kommunikation widerstrebt mir und ist alles andere als zielführend. Ich kann jedoch nicht anders, als eben diese Art herauszustellen und vorzuführen, wenngleich das dann offtopic ist und mit der Fragestellung nichts mehr zu tun hat. Ihre Äußerungen waren von der ersten Reaktion an negativ:

es ist in Deutschland immer noch so, dass der Arbeitgeber sich die Arbeitgeber aussuchen darf.

Verschrieben, ok, aber „es ist in Deutschland immer noch so…“ Klingt schon wie „wat will der denn“. Zielführend ist schon dieser erste Satz nicht, sondern flapsig.

Ein Rechtsanspruch auf die Einstellung gibt es (zum Glück) nicht.

Inwiefern hilft hier der subjektive Kommentar „zum Glück“ bei der Beantwortung der Fragestellung?

es kann auch einfach sein, dass dem Arbeitgerber die Fresse nicht passt.

Spätestens hier dachte ich mir: „Hat der Mensch keinen Bock? Wird er gezwungen hier zu schreiben? Warum lässt er es nicht, wenn er nicht helfen will?“ Und das alles im ersten Absatz.

Nun gut, ich habe es immer mal wieder mit kommunikationsschwachen oder -müden Menschen zu tun, kein Grund aufzugeben. Doch anmerken kann ich das schon: „Die Wortwahl klingt genervt. Es geht nicht um Rechtsanspruch, sondern eher um die Möglichkeiten.“

das ist, wie erwähnt, von den zugrunde liegenden Vorschriften der Dienststelle abhängig.

Eine Information, die mir eine Blickrichtung weist, immerhin. Allerdings ist sie nicht hinreichend zur Beantwortung meiner Frage, weshalb ich weiter frage. Die Beantwortung muss keineswegs durch Sie erfolgen, wenngleich Sie sich scheinbar irgendwie genötigt fühlen es trotzdem zu tun, obwohl Sie zur Antwort gar nicht weiter beitragen können.

Insbesondere für die Einstufung in bestimmte Besoldungsgruppen ist das nicht unwichtig.

„Nicht unwichtig“, kann man sagen. Es ist also von Bedeutung. Ja, soviel habe ich schon verstanden. Die Frage war aber in der Hinsicht schon deutlich genug formuliert, als es darum ging, ob hier eine Einstellung trotz fehlendem Ausbildungsabschluss möglich ist. Was hat die Möglichkeit der Einstellung damit zu tun, inwiefern die fehlende Ausbildung sich auf die Einstufung der Besoldung auswirkt?

Ich nehme das aber so an - es ist für die Fragestellung hier also als gegeben zu betrachten.

Woher sollte hier jemand mehr dazu sagen können als Du?

Mit welchem Gedanken haben Sie diese Frage gestellt? Es ist nicht mal eine Gegenfrage? Noch dient sie dem Weiterkommen in der Sache. Ich definiere eine Annahme und Sie fragen mich, ob ich nicht derjenige bin, der am meisten darüber sagen kann. Skurril. Der Grund meiner Aussage war, klar zu machen, dass ich von dieser Annahme ausgehe. Sollte jemand jedoch wissen, dass sie falsch ist, müsste sie korrigiert werden. So funktioniert das mit Hypothesen, Annahmen und der Kommunikation darüber.

Ohne Fakten wird das auch nichts

Nicht sehr ausführlich, aber der erste Hinweis darauf, dass die von mir gelieferten Informationen für Sie nicht hinreichend sind, um entsprechende Antworten zu geben. Dazu hätte schon in der ersten Antwort, wenn Sie denn unbedingt antworten wollten, dies als Aussage gereicht.

und Du glaubst, dass irgend jemand … mal eben die passende Dienststellenvorschrift aus dem Hut zaubert?

Sie vielleicht nicht, irgendjemand vielleicht schon. Ich glaube jedoch nicht, sondern nehme an und frage. Und dass hier jemand zaubern kann, bezweifle ich, es geht ja schließlich um Wissen, nicht um Zauberei.

Man schließt keinen Vertrag ohne vorher über die Höhe der Vergütung einig zu sein.

Das ist richtig, das war aber auch nicht Teil der Frage. Diese habe ich für sie wahrscheinlich missverständlich formuliert. Präzise hieße sie: Muss die Einstufung schon mit der Ausschreibung gemacht werden oder kann sie, nach der Entscheidung für eine Person, vor Abschluss des Vertrages, gemäß Bedeutung der Qualifikation für Besoldung, „verhandelt“ werden?
Ich stelle die Frage aber nicht, denn ich möchte von Ihnen darauf gar keine Reaktion mehr haben.

Für eine Frage, die mangels relevanter Informationen nicht zu beantworten ist, gilt selbiges.

Ihre ganze flapsige, abwehrend kommunizierende Art und den damit verbundenen Zeitaufwand hätten Sie sich sparen können, wenn Sie genau das geschrieben hätten: „Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, da mir relevante Informationen fehlen.“
Hätten Sie überhaupt Interesse daran gehabt, mir weiter zu helfen, wäre ein Zusatz: „Folgende Informationen könnten mir ermöglichen, eine Antwort für Sie zu finden…“ zielführend. So jedoch, muss der Grund für die Reaktionen alles andere als die Antwortfindung gewesen sein.

Du fragst hier nach Details von Vorschriften, die Du selbst aber nicht kennst

Wieso sollte ich nach Vorschriften fragen, wenn ich sie kennte?

und reagierst eingeschnappt anstatt die fehlenden Infos nachzuliefern.

Statt genervt wirkende, kurz angebundene, unzureichende Reaktionen zu schreiben, wäre in diesem Fall hilfreich, die fehlenden Informationen zu benennen oder, falls das nicht möglich ist, allgemein nach weiteren Informationen zu fragen.

Reagieren Sie doch einfach nicht, wenn Sie meine Fragestellung schon nicht gut finden und denken, dass das mit einer Antwort ohnehin nichts wird. Ist denn normales miteinander-Reden nicht mehr möglich, sobald man unter seinem Pseudonym verschwindet?

Ihre Kommunikation bezüglich Fragestellungen, die Ihnen mangelhaft erscheinen, ist jedenfalls nicht gut. Wenn mich ein Kunde fragt, wo er Internet kaufen kann, das hätten ja jetzt alle, dann heißt die Antwort auf keinen Fall: „Internet kann man in Deutschland (zum Glück) noch nicht kaufen.“

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Langeweile?
Nun troll dich aber …

*PLONK*

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Hallo

Konkrete Frage: Schließt nach Jahren der Berufspraxis als
Systembetreuer und Zufriedenheit des Kunden wirklich der
fehlende Ausbildungsabschluss eine Besetzung der Stelle mit
Max aus?

Zumindest kann dies ein zulässiges Kriterium sein.

Inwiefern muss die Stelle überhaupt ausgeschrieben werden?

Die Stelle muß ausgeschrieben werden und es muß ein ordentliches Bewerbungsverfahren laufen.

Könnte sie nicht direkt mit Max besetzt werden?

Nein.

Gruß,
LeoLo