Ihre kurz angebundene, negative Art der Kommunikation widerstrebt mir und ist alles andere als zielführend. Ich kann jedoch nicht anders, als eben diese Art herauszustellen und vorzuführen, wenngleich das dann offtopic ist und mit der Fragestellung nichts mehr zu tun hat. Ihre Äußerungen waren von der ersten Reaktion an negativ:
es ist in Deutschland immer noch so, dass der Arbeitgeber sich die Arbeitgeber aussuchen darf.
Verschrieben, ok, aber „es ist in Deutschland immer noch so…“ Klingt schon wie „wat will der denn“. Zielführend ist schon dieser erste Satz nicht, sondern flapsig.
Ein Rechtsanspruch auf die Einstellung gibt es (zum Glück) nicht.
Inwiefern hilft hier der subjektive Kommentar „zum Glück“ bei der Beantwortung der Fragestellung?
es kann auch einfach sein, dass dem Arbeitgerber die Fresse nicht passt.
Spätestens hier dachte ich mir: „Hat der Mensch keinen Bock? Wird er gezwungen hier zu schreiben? Warum lässt er es nicht, wenn er nicht helfen will?“ Und das alles im ersten Absatz.
Nun gut, ich habe es immer mal wieder mit kommunikationsschwachen oder -müden Menschen zu tun, kein Grund aufzugeben. Doch anmerken kann ich das schon: „Die Wortwahl klingt genervt. Es geht nicht um Rechtsanspruch, sondern eher um die Möglichkeiten.“
das ist, wie erwähnt, von den zugrunde liegenden Vorschriften der Dienststelle abhängig.
Eine Information, die mir eine Blickrichtung weist, immerhin. Allerdings ist sie nicht hinreichend zur Beantwortung meiner Frage, weshalb ich weiter frage. Die Beantwortung muss keineswegs durch Sie erfolgen, wenngleich Sie sich scheinbar irgendwie genötigt fühlen es trotzdem zu tun, obwohl Sie zur Antwort gar nicht weiter beitragen können.
Insbesondere für die Einstufung in bestimmte Besoldungsgruppen ist das nicht unwichtig.
„Nicht unwichtig“, kann man sagen. Es ist also von Bedeutung. Ja, soviel habe ich schon verstanden. Die Frage war aber in der Hinsicht schon deutlich genug formuliert, als es darum ging, ob hier eine Einstellung trotz fehlendem Ausbildungsabschluss möglich ist. Was hat die Möglichkeit der Einstellung damit zu tun, inwiefern die fehlende Ausbildung sich auf die Einstufung der Besoldung auswirkt?
Ich nehme das aber so an - es ist für die Fragestellung hier also als gegeben zu betrachten.
Woher sollte hier jemand mehr dazu sagen können als Du?
Mit welchem Gedanken haben Sie diese Frage gestellt? Es ist nicht mal eine Gegenfrage? Noch dient sie dem Weiterkommen in der Sache. Ich definiere eine Annahme und Sie fragen mich, ob ich nicht derjenige bin, der am meisten darüber sagen kann. Skurril. Der Grund meiner Aussage war, klar zu machen, dass ich von dieser Annahme ausgehe. Sollte jemand jedoch wissen, dass sie falsch ist, müsste sie korrigiert werden. So funktioniert das mit Hypothesen, Annahmen und der Kommunikation darüber.
Ohne Fakten wird das auch nichts
Nicht sehr ausführlich, aber der erste Hinweis darauf, dass die von mir gelieferten Informationen für Sie nicht hinreichend sind, um entsprechende Antworten zu geben. Dazu hätte schon in der ersten Antwort, wenn Sie denn unbedingt antworten wollten, dies als Aussage gereicht.
und Du glaubst, dass irgend jemand … mal eben die passende Dienststellenvorschrift aus dem Hut zaubert?
Sie vielleicht nicht, irgendjemand vielleicht schon. Ich glaube jedoch nicht, sondern nehme an und frage. Und dass hier jemand zaubern kann, bezweifle ich, es geht ja schließlich um Wissen, nicht um Zauberei.
Man schließt keinen Vertrag ohne vorher über die Höhe der Vergütung einig zu sein.
Das ist richtig, das war aber auch nicht Teil der Frage. Diese habe ich für sie wahrscheinlich missverständlich formuliert. Präzise hieße sie: Muss die Einstufung schon mit der Ausschreibung gemacht werden oder kann sie, nach der Entscheidung für eine Person, vor Abschluss des Vertrages, gemäß Bedeutung der Qualifikation für Besoldung, „verhandelt“ werden?
Ich stelle die Frage aber nicht, denn ich möchte von Ihnen darauf gar keine Reaktion mehr haben.
Für eine Frage, die mangels relevanter Informationen nicht zu beantworten ist, gilt selbiges.
Ihre ganze flapsige, abwehrend kommunizierende Art und den damit verbundenen Zeitaufwand hätten Sie sich sparen können, wenn Sie genau das geschrieben hätten: „Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten, da mir relevante Informationen fehlen.“
Hätten Sie überhaupt Interesse daran gehabt, mir weiter zu helfen, wäre ein Zusatz: „Folgende Informationen könnten mir ermöglichen, eine Antwort für Sie zu finden…“ zielführend. So jedoch, muss der Grund für die Reaktionen alles andere als die Antwortfindung gewesen sein.
Du fragst hier nach Details von Vorschriften, die Du selbst aber nicht kennst
Wieso sollte ich nach Vorschriften fragen, wenn ich sie kennte?
und reagierst eingeschnappt anstatt die fehlenden Infos nachzuliefern.
Statt genervt wirkende, kurz angebundene, unzureichende Reaktionen zu schreiben, wäre in diesem Fall hilfreich, die fehlenden Informationen zu benennen oder, falls das nicht möglich ist, allgemein nach weiteren Informationen zu fragen.
Reagieren Sie doch einfach nicht, wenn Sie meine Fragestellung schon nicht gut finden und denken, dass das mit einer Antwort ohnehin nichts wird. Ist denn normales miteinander-Reden nicht mehr möglich, sobald man unter seinem Pseudonym verschwindet?
Ihre Kommunikation bezüglich Fragestellungen, die Ihnen mangelhaft erscheinen, ist jedenfalls nicht gut. Wenn mich ein Kunde fragt, wo er Internet kaufen kann, das hätten ja jetzt alle, dann heißt die Antwort auf keinen Fall: „Internet kann man in Deutschland (zum Glück) noch nicht kaufen.“