Hallo an Alle,
ich wüsste gern wie lange sich der Vermieter mit der letzten Abrechnung Zeit lassen darf, nachdem der Mieter ausgezogen ist…
LG
Keavy
Hallo an Alle,
ich wüsste gern wie lange sich der Vermieter mit der letzten Abrechnung Zeit lassen darf, nachdem der Mieter ausgezogen ist…
LG
Keavy
Auch hallo.
ich wüsste gern wie lange sich der Vermieter mit der letzten
Abrechnung Zeit lassen darf, nachdem der Mieter ausgezogen
ist…
Also die Verjährungsfristen für ausstehende Mieteinnahmen sind im BGB geregelt (§ 195 BGB: 3 Jahre)
Für Nebenkosten gilt „ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums“.
Es sei denn, der Anspruch sollte aus wichtigem Grund gehemmt worden sein.
Für Genaueres: http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=verj%E4hru…
mfg M.L.