Abschlussarbeit Thema Freiberufler in der Pflege

Hallo und guten Morgen

Momentan bin ich gerade dabei meine Ausbildung zur Sozialwirtin zu beenden, und schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit.
Nun hakt es an einem gewissen Punkt, über den ich auch im Internet keine genauen Angaben finde.
Ich versuche darzustellen, welche Unterschiede es macht wenn ich als Heimleiterin Freiberufler anstelle.
Meine Fragen:
Wo verbuche ich die Honorare in der Buchhaltung?
Es sind ja keine fixen Personalkosten,oder?
Was ist dann finanziell für mich der entscheidende Vorteil im Vergleich zu fixen Personalkosten?

Freu mich über jeden Hinweis oder Tip :smile:

Vielen Dank

Hallo Annika,
ich hoffe, Du weißt es zu schätzen, dass ich am heutigen Herrentag im noch nüchternen Zustand antworte.

Ich bin zur Zeit Geschäftsführer in einem Unternehmen, dass sowohl Altenpflege (stationär und ambulant) als auch Eingliederungshilfe (stationär und ambulant)macht.

Zu Deinen Fragen:
Honorare für freiberufl. Pflegekräfte sind nach HGB eigentl. unter Materialaufwand/Bezogene Leistungen auszuweisen.Wir buchen sie aber unter Sonst. Personalkosten im Personalaufwand, einfach weil die Nachweispflichten gegenüber den Pflegekassen immer umfangreicher werden und wir den Personaleinsatz entsprechend der Anhaltszahlen nach Pflegestufen nachweisen müssen. Schwierig zu erklären, spielt hier auch keine Rolle. Die Jahresabschlussprüfer tolerieren diese (eigentlich falsche) Verfahrensweise.

Vorteile: Wir setzen keine Freiberufler ein, ist m.E. auch problematisch, weil Du immer das Problem der Scheinselbstständigkeit hast und möglicherweise bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung AG-Anteile nacherstatten musst. Habe einen Freund bei der DRV und weiß, dass dieses Thema gerade hochaktuell ist. Dann wird das Ganze noch teurer als sowieso schon. Bei kurzfristigen Personalausfällen nehmen wir Leasingkräfte, aber auch nur Hilfskräfte, Fachkräfte sind mit 35,00-40,00 EUR je Std. brutto (d.h. incl.MwSt.) zu teuer.
Der Vorteil von nicht festangestellten Pflegekräften ist, dass man sich nicht bindet und schneller auf kurzfristige Personalbedarfsschwankungen reagieren kann. Nachteil ist, dass wir eine Bezugspflege umsetzen und mit Freiberuflern/Leasingkräften die Betreuungskontinuität nicht gewährleistet ist. Unser Ausweg: Wir machen Teilzeitverträge mit 85% Arbeitszeit und vereinbaren Arbeit auf Abruf für den Rest bis 100%. Außerdem haben wir einen internen Springerpool mit Mitarbeitern, die eine Zulage bekommen und örtlich flexibel einsetzbar sind. Du siehst bin kein Freund von fiktiven „Freiberuflern“. Wenn jemand das machen will, bitte sehr, gründe Dein Unternehmen und nimm das Risiko. Ich will meine Mitarbeiter, die sich wie ich den „den Arsch“ für ihr Unternehmen aufreißen und gemeinsam Spaß an der Sache haben und nicht Leute, die irgendwann sagen, Du kannst mich mal.

Weiß nicht, ob Dir das weiterhilft.

Liebe Grüße
Jörg

Hi, Vorteil an Freiberuflern ist, dass du als Heimleiterin keine Sozialabgaben zahlen musst. D.h. dass der Freiberufler seine Sozialabgaben selbst zahlen muss, für ihn schlecht für den Arbeitgeber gut. Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen.
Viel Glück bei der Hausarbeit.
Lg
Natascha

Ja natürlich weiß ich diesen Einsatz an einem so hoch heiligen Tage zu schätzen, und vielen Dank für die Antwort. Einen schönen Vatertag noch

Hallo Annika,

wenn Du einen Freiberufler beschäftigst, dann fällt das unter „Einkauf von Leistungen“. Welches Konto da genau bebucht wird, hängt vom genutzten Kontenrahmen ab. In unserem Unternehmen gibt es dafür ein Konto „Beraterhonorare“.

Du hast recht, es sind keine fixen Personalkosten. Du vereinbarst einen bestimmten Betrag pro Stunde oder Montat und den zahlst Du. Es fallen also die gesamten Lohnnebenkosten, die ein Arbeitgeber für Angestellte zu tragen hat (Steuern und Sozialversicherung) weg und außerdem gibt es natürlich auch nicht das Thema, dass Du zahlen musst, wenn dieser Mitarbeiter krank ist oder im Urlaub bist. Natürlich gibt es auch nicht die Kündigungsschutzregeln wie bei Angestellten.

Bedenke aber bitte auch das Problem der Scheinselbständigkeit und das ein Freiberuflicher evtl weniger loyal Deinem Unternehmen gegenüber ist.

Viele Grüße und viel Erfolg für Deine Abschlussarbeit!
Alex

Hallo,
sorry, kann da gar nicht helfen, bin selbständige Ingenieurin, keine Steuerberaterin.
Viel Erfolg
Kath

Hier handelt es sich nicht um Personalkosten sondern um „Fremdleistungen“. Der grds. Vorteil für den Auftraggeber ist sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu sparen und keinen Kündigungsschutz beachten zu müssen.

Hallo,

also ich buche diese Rechnungen unter Fremdleistungen. Finanzieller Vorteil keine Lohnnebenkosten und alles was eine Festeinstellung mitsichbringt.

Fixe Personalkosten heisst auch zusätzlich Sozialkosten (Krankenkasse, Rente etc., event. Berufsgenossenschaft), freie Mitarbeiter dürfen nicht Scheinselbstständig, weisungsgebunden etc. sein, brauchen also mehrere Auftrag-, Arbeitgeber. Zu verbuchen unter „freie Mitarbeiter“. Mal unter Scheinselbstständigkeit recherchieren.

Meiner Ansicht nach muss dies unter „Fremdleistungen“ verbucht werden.
Aber Vorsicht: Wenn man einem „Subunternehmer“ Arbeitszeit und Ort vorgibt, und dieser Fremdleister auch keinen anderen Auftraggeber hat, besteht die Gefahr eines „arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses“. Hier fallen dann Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an, für die letztendlich auch der Auftraggeber haftet!

Hallo Annika,

ich habe leider wenig Erfahrung mit Heim-Buchhaltung, aber normalerweise dürfte die Honorarbuchung im Kontenrahmen SKR 45 (für Heime)
auf Konto 6829 Fremdleistung Pflege, soz.Betreuung, Supervision erfolgen.
Fremdleistung und nicht Personalkosten, da der Mitarbeiter nicht im Heim beschäftigt ist und ja schließlich ein angemeldetes Gewerbe betreiben muss und eine gültige monatliche Rechnung erstellen sollte.
Hierbei wird nach Stunden abgerechnet bzw. nach bestimmten Leistungen, die sich je nach Zeit wiederholen. Also doch abschätzbare Kosten je Monat.
Das Heim bezahlt nur die reine Arbeitsleistung, keine Kosten für Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.

Im Gegensatz dazu der eigene Mitarbeiter: Hier fallen nicht nur die reinen Stundenkosten an, auch die Unfallvers. und der AG-Anteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommen noch event. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und natürlich die Aufwendungen für Krankheit, Kur, Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit und andere Ausfallzeiten oder sonst. Sozialleistungen. Auch die Fortbildungskosten (Kurs-, Fahrt- und Arbeitszeitkosten) müssen berücksichtigt werden. Die AG-Belastung beträgt also mind. das 1,4 bis 1,8fache des Bruttoarbeitslohnes. Je nach Branche und Mitarbeiter verschieden.

Eventuelle Räume, Einrichtungen oder Geräte müssten wahrscheinlich beiden zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorteil liegt meiner Meinung nach in der Begrenzung der Kosten, falls ein Freiberufler mit günstigem Honorar zu engagieren ist und tatsächlich nur stundenweise gebraucht wird. Bei Vollzeitbeschäftigung dürfte es Probleme mit dem Arbeitsamt geben. „Freier Mitarbeiter“ ist ein arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Steuerrechtlich gesehen können freie Mitarbeiter sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein.
Freie Mitarbeiter führen selbständig Aufträge für ein Unternehmen aus, ohne selbst in dieses Unternehmen eingegliedert zu sein. Dafür erhalten sie ein Honorar und arbeiten bei freier Zeiteinteilung und mit frei wählbarem Arbeitsort. Vom Honorar müssen sie alle eigenen Kosten und Leistungen, wie Sozialversicherungen, Nebenkosten, Lohnfortzahlung, Urlaub selbst tragen.
s. auch: www.arbeitsratgeber.com/freie-selbstaendigkeit-0263…

Es gibt je nach Art der Fremdleistung verschiedene Konten im SKR 45 ab Konto 6820 und folgende.
Dieser Kontenrahmen ist als pdf-Datei unter :
www.kieninger-stbg.de/… bei Stichwort SKR 45
zu laden.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Aber wie üblich keine Garantie für vollkommene Richtigkeit.

Schöne Grüße aus Bayern und viel Erfolg!
Rike

Hallo annika1978!

Der Freiberufler ist ein selbstständiges Unternehmen und muss eine Rechnung über die geleistete Arbeit schreiben. Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich buche solche Freiberufler auf ein selbst erstelltes Konto unter Lohn/Gehalt (SKR 03 - Konto 4101/Personalleasing). Es sind Personalkosten, egal ob eigene oder fremde.

Fixe Personalkosten sind nur Gehälter (da immer gleich) alles andere sind variable Personalkosten. Der Vorteil gegenüber fixen Personalkosten ist der, dass bei den variablen nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden. Das wird meistens bei herstellenden Unternehmen angewand.

Ich hoffe das ich Dir ein bisschen helfen konnte. Ich selber rechne keine Honorare ab, daher bin ich nicht der fiteste in diesem Thema.

Viele Grüße