Hallo Annika,
ich habe leider wenig Erfahrung mit Heim-Buchhaltung, aber normalerweise dürfte die Honorarbuchung im Kontenrahmen SKR 45 (für Heime)
auf Konto 6829 Fremdleistung Pflege, soz.Betreuung, Supervision erfolgen.
Fremdleistung und nicht Personalkosten, da der Mitarbeiter nicht im Heim beschäftigt ist und ja schließlich ein angemeldetes Gewerbe betreiben muss und eine gültige monatliche Rechnung erstellen sollte.
Hierbei wird nach Stunden abgerechnet bzw. nach bestimmten Leistungen, die sich je nach Zeit wiederholen. Also doch abschätzbare Kosten je Monat.
Das Heim bezahlt nur die reine Arbeitsleistung, keine Kosten für Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.
Im Gegensatz dazu der eigene Mitarbeiter: Hier fallen nicht nur die reinen Stundenkosten an, auch die Unfallvers. und der AG-Anteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommen noch event. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und natürlich die Aufwendungen für Krankheit, Kur, Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit und andere Ausfallzeiten oder sonst. Sozialleistungen. Auch die Fortbildungskosten (Kurs-, Fahrt- und Arbeitszeitkosten) müssen berücksichtigt werden. Die AG-Belastung beträgt also mind. das 1,4 bis 1,8fache des Bruttoarbeitslohnes. Je nach Branche und Mitarbeiter verschieden.
Eventuelle Räume, Einrichtungen oder Geräte müssten wahrscheinlich beiden zur Verfügung gestellt werden.
Der Vorteil liegt meiner Meinung nach in der Begrenzung der Kosten, falls ein Freiberufler mit günstigem Honorar zu engagieren ist und tatsächlich nur stundenweise gebraucht wird. Bei Vollzeitbeschäftigung dürfte es Probleme mit dem Arbeitsamt geben. „Freier Mitarbeiter“ ist ein arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Steuerrechtlich gesehen können freie Mitarbeiter sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein.
Freie Mitarbeiter führen selbständig Aufträge für ein Unternehmen aus, ohne selbst in dieses Unternehmen eingegliedert zu sein. Dafür erhalten sie ein Honorar und arbeiten bei freier Zeiteinteilung und mit frei wählbarem Arbeitsort. Vom Honorar müssen sie alle eigenen Kosten und Leistungen, wie Sozialversicherungen, Nebenkosten, Lohnfortzahlung, Urlaub selbst tragen.
s. auch: www.arbeitsratgeber.com/freie-selbstaendigkeit-0263…
Es gibt je nach Art der Fremdleistung verschiedene Konten im SKR 45 ab Konto 6820 und folgende.
Dieser Kontenrahmen ist als pdf-Datei unter :
www.kieninger-stbg.de/… bei Stichwort SKR 45
zu laden.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Aber wie üblich keine Garantie für vollkommene Richtigkeit.
Schöne Grüße aus Bayern und viel Erfolg!
Rike