Hallo liebe Experten,
mich interessiert die Frage, ob ein Zertifikat, dass eine Absolventin eines nebenberuflichen Studienganges einer Universität wieder aberkannt werden kann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie die Abschlussarbeit nicht selber erstellt hat. Bereits im Gutachten zur Bewertung der Abschlussarbeit wurde ein Hinweis der Prüfer eingefügt, dass die Abschlussarbeit ab der dritten Seiten einen Bruch im Schreibstil und Ductus aufweist.
Was passiert, wenn dem Prüfungsamt der Uni dieser Vorfall bekannt wird. Die Zertifizierung fand 2009 statt.
Vielen Dank für Eure Mithilfe
Moin,
Was passiert, wenn dem Prüfungsamt der Uni dieser Vorfall
bekannt wird. Die Zertifizierung fand 2009 statt.
guckst Du
http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Theodor_zu_Guttenberg
Gandalf
Hallo!
Abgesehen davon, dass in dem von Dir zitierten Fall das mit dem Ghostwriter eine unbewiesene Theorie ist und aufgrund der unglaublich schlechten Arbeit des Ghosts (Writer kann man die/den ja wohl nicht ernsthaft nennen) wahrscheinlich niemals aus erster Hand bestätigt werden wird, solltest Du bedenken, dass die Täterin im Ausgangsfall keine stinkreiche Adlige mit Beziehungen zu höchsten Kreisen sein könnte und demnach ernsthaft bestraft werden könnte. Sollte sie eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, drohen ihr bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Zertifizierung wird ihr auch abgesprochen werden.
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