Abschlußbilanz für Erben?

Hallo,

ich habe als Grundlage für eine Erbschaft eine Jahresbilanz der beendeten Firma erhalten - meiner Ansicht nach benötige ich aber doch die Abschlußbilanz und die GUV, oder?

mfg
pusteblume03

Was heißt „Grundlage für eine…“? Als Miterbe können Sie alles zur Einsicht verlangen, wenn das Unternehmen zum Nachlass gehört hat. Wenn der Erblasser nur indirekt beteiligt war, dann richtet sich sein Recht (und somit das Recht seines Erben) nach dem Gesellschaftsvertrag oder -recht. Was ist gemeint?
H.G.

Hallo Pusteblume,

das ist wieder so eine Antwort mit „das kommt darauf an“. Steuerliches ganz unten im Text und bitte bei „google“-Suche auf das Jahr achten, da gravierende Änderungen zum 01.01.2010 erfolgten.

Wenn das Unternehmen in unveränderter Form weitergeführt wird, dann ist die Zwischen-Bilanz nur für die Erbschaftsteuer notwendig, damit diese korrekt abgewickelt werden kann und eine Schätzung vermieden wird. Wenn die Firma aufgelöst wird, dann „stirbt“ die Firma und es ist eine Schlußbilanz mit einem verkürzten Wirtschaftsjahr notwendig.

Achtung bei stillen Reserven.

Grundsätzlich wird der Wert von Betriebsvermögen (Einzelunternehmen, Personenunternehmen und Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 Prozent) nach den gleichen Verfahren mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) erfasst. Wenn sich dieser Wert bei Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten lässt, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtung der Ertragsaussichten oder nach einer anderen üblichen Bewertungsmethode zu ermitteln. Dabei darf der Substanzwert (Aktiva minus Verbindlichkeiten) nicht unterschritten werden (vgl. § 11 Abs. 2 BewG). Nach § 200 BewG darf der Steuerpflichtige zur Wertbestimmung ein vereinfachtes Ertragswertverfahren mit Kapitalisierung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrages anwenden. Der Kapitalisierungsfaktor ergibt sich aus dem Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 Prozent (vgl. § 203 BewG).

Hallo Pusteblume,

sollte das ( oder die ) Unternehmen wirklich beendet sein und Du hast noch Vermögenswerte bzw. Schulden in der Bank, so ist benötigst Du noch einen Abschluss über die Abwicklung dieser Positionen. Dies ist aber auch abhängig von der Gesellschaftsform. Sollte es sich z.B um ein Einzelunternehmen handeln, stellt sich die Frage, ob die Vermögens- bzw. Schuldenwerte privat übernommen werden. Handelt es sich z.B. um eine GmbH, so ist das Unternehmen nicht automatisch mit dem Tod des Gesellschafters beendet. Hier muss eine Liquidationsbilanz erstellt werden und anschließend eine Eintragung im HR vorgenommen werden.

Ich hoffe, dies ist Dir zumindestens eine kleine Info. Wie gesagt, ist das von mehreren Faktoren abhängig.

Viele Grüße

Tina

Hallo,

ich meine, dass ich nicht mehr als Experte für Rechnungswesen, Steuern usw. eingetragen bin.

Ich bin jetzt im Ruhestand und deshalb nicht mehr up-to-date.

viele grüße
ulmasch

hallo puste03,
Gewinn und Verlustrechnung ist selbstverständlich ein wichtiger Teil der -Jahres, Abschlussbilanz- ohne diese kann geschummelt werden. Wird die Firma aufgelöst bedarf es einer Abschlussbilanz.
M.f.G
pete

Natürlich benötigen Sie die Abschlussbilanz, wenn die Firma liquidiet wurde
MfG Felten

Sehr geehrter Herr Felten,

ich muss als Vormund meiner Kinder die Erbschaft ihres verstorbenen Vaters durchführen und habe vom Steuerbüro den Jahresabschluß für die Erben erhalten, in dem jedoch nicht die Verkäufe ersichtlich sind der aufgelösten Firma. Eine Abschlussbilanz wird nicht herausgegeben. Gibt es auf jeden Fall eine Abschlussbilanz oder ist mit dem Jahresabschluss des Todesjahres alles erledigt zum Auflösen der Firma?

Mit vielen Grüßen

Natürlich benötigen Sie die Abschlussbilanz, wenn die Firma
liquidiet wurde
MfG Felten

kann leider nicht helfen