Hallo Zusammen,
ich habe heute gehört, dass gestern in den Medien die Nachricht verbreitet worden sei, dass die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen nicht rechtens sei und man auch bei bereits abgeschlossenen BSV diese Abschlussgebühr zurückverlangen könne. Ist was dran an der Meldung?
Gruß
Roland
Hallo,
Die Verbraucherzentrale NRW ist der Meinung, die Abschlussgebühr
bei Bausparverträgen sei rechtlich unzulässig. In einigen Medien wurde
darüberhinaus berichtet, der Bundesgerichtshof hätte die Gebühr
für rechtswidrig erklärt. Leider hat sich der BGH aber bisher gar nicht mit dieser Frage beschäftigt…
Eine Rückforderung der Abschlussgebühr wird höchstwahrscheinlich nicht
den gewünschten Erfolg bringen. Siehe auch
http://www.bausparkassen.de/index.php?id=84&tx_ttnew…
Gruß Joerg Koenig
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HALLO;
es bleibt abzuwarten, ob die VBZ NRW mit der Musterklage Erfolg haben
wird. Auch die „Wertgutachten bzw. Schätzgebühren“ bei Kreditauf-
nahmen hat man als „üblich“ angesehen. Trotzdem sind die jetzt per du.
Längst verjährte Gebühren sind von den Bausparkassen zurückgezahlt
worden. Allerdings mit der Ausrede „ohne Anerkennung eines Rechts-
anspruchs“ Gruß
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