Abschlussprüfung an der Wirtschaftsschule

Hallo, ich habe fast das halbe Internet durchgegoogelt aber leider keine passende Antwort finden können! Ich werde ab nächstes Jahr die Wirtschaftsschule in Bayern besuchen und möchte gerne wissen wie man den Abschluss schafft (= Mittlerer Schulabschluss). Ist dafür ein bestimmter Notendurchschnitt im Zeugnis Voraussetzung oder in der Abschlussprüfung? Zählen nur die Noten aus der Abschlussprüfung? Wie genau ist das geregelt? Nirgendwo konnte ich Informationen hierzu finden.

Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schonmal im voraus

Hallo,

Ich werde ab
nächstes Jahr die Wirtschaftsschule in Bayern besuchen und
möchte gerne wissen wie man den Abschluss schafft (= Mittlerer
Schulabschluss). Ist dafür ein bestimmter Notendurchschnitt im
Zeugnis Voraussetzung oder in der Abschlussprüfung? Zählen nur
die Noten aus der Abschlussprüfung? Wie genau ist das
geregelt?

die Regelungen findest Du in der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?.. Abschnitt VI - Prüfungen.

Dort vor allem http://by.juris.de/by/WiSchulO_BY_P53.htm (Jahresfortgangsnoten) und http://by.juris.de/by/WiSchulO_BY_P58.htm (Festsetzung des Prüfungsergebnisses).

Gruß
Kreszenz

Hallo,

ich habe fast das halbe Internet durchgegoogelt

sicher? :wink:

Ausschlaggebend ist hier die Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung - WSO)

möchte gerne wissen wie man den Abschluss schafft (= Mittlerer
Schulabschluss). Ist dafür ein bestimmter Notendurchschnitt im
Zeugnis Voraussetzung oder in der Abschlussprüfung?

Nein, außer:
WSO § 58 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
(2) 1 Auf Grund der Gesamtnoten entscheidet der Prüfungsausschuß über das Bestehen der Abschlußprüfung. 2 Sie ist nicht bestanden bei

  • Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, […],
  • Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, […],
  • Gesamtnote 6 im Fach Deutsch.

Zählen nur die Noten aus der Abschlussprüfung?

Nein:
WSO § 58 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
(1) […] Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote sind gleichwertig. Bei einem Durchschnitt von n,5 gibt jedoch die Prüfungsnote den Ausschlag

Wie genau ist das
geregelt? Nirgendwo konnte ich Informationen hierzu finden.

Ausschlaggebend ist hier die Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung - WSO)
Quelle zum Nachlesen: http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Grüße
Wawi

Danke für eure schnellen Antworten! Aus dieser WSO habe ich entnommen das die Noten aus dem Abschlusszeugnis (welche ich vor der Prüfung mitgeteilt bekomme) + die Abschlussprüfung zählen. Dann liege ich also so weit richtig das der Abschluss erfolgreich bestanden ist mit einem Notenschnitt von 4,0. Außerdem darf ich in keinem Fach die Note 6 haben oder 2 x die Note 5. Klingt ja alles ganz einfach hoffentlich wird mir die Abschlussprüfung kein Probleme machen =)