Hallo, ich habe meine praktische Prüfung wegen Herdanschluss nicht bestanden. Kann ich nun meine Ausbildung bei dem jetztigem Betrieb abbrechen und trotzdem bei der Nachprüfung (in 6 Monaten) teilnehmen?
Also ich möchte gerne mehr Geld verdienen und bei einer z.b Zeitarbeitsfirma oder so arbeiten. Muss ich denn einen Ausbildungsbetrieb haben um zur neuen Prüfung zugelassen zu werden??? Ich danke euch schonmal im vorraus
Verlängern und wieder antreten!
Hallo.
Hallo, ich habe meine praktische Prüfung wegen Herdanschluss
nicht bestanden.
Dazu können wir jetzt nichts sagen. Zumindest weißt du wo du nachlegen musst. Also setzt dich hin und lerne.
Kann ich nun meine Ausbildung bei dem
jetztigem Betrieb abbrechen und trotzdem bei der Nachprüfung
(in 6 Monaten) teilnehmen?
Ja. Aber ist das sinnvoll?
Nur für den Fall, dass das dein Ausbilder nicht weiß:
Besteht der Azubi die Abschl.prüfung nicht, so verlängert sich das Ausb.verhältnis, auf Verlangen des Azubi, bis zur nächsten möglichen Wiederholungsprüfung, längstens aber 1 Jahr! Siehe § 21 (3) BBiG.
Also ich möchte gerne mehr Geld verdienen und bei einer z.b
Zeitarbeitsfirma oder so arbeiten.
Ist das sinnvoll? Du willst doch auch noch die Wiederholungsprüfung antreten und bestehen?
Ich sehe da bedenken, wenn Azubis wegen Prüf.durchfall aus dem Ausb.verhältnis ausscheiden (wollen), weil sie annehmen, erstmal in Vollzeit jobben zu wollen, wenns geht noch berufsfremd, nebenbei für die nächste Prüfung lernen (müssen) und dann nach einiger Zeit hinschmeißen, weil sie es nicht auf die Reihe kriegen oder keinen Bock mehr haben und sich sagen: „was solls, Berufsabschluss oder nicht, ich habe doch einen Job“.
Es dauert i.d.R. keine weiteren 10 Jahre und du heulst Rotz und Wasser, wegen dieser einst dämlichsten Entscheidung deines Lebens.
Muss ich denn einen
Ausbildungsbetrieb haben um zur neuen Prüfung zugelassen zu
werden???
Nein. Das geht auch ohne. Aber nicht ohneweiteres. Die Variante lassen wir mal weg. Weil es für dich besser ist jetzt ermal den Antrag auf Ausb.verlängerung, nach § 21 (3) BBiG, zu stellen.
Du stehts jetzt noch am besten im Thema. Mit jeder zeitlichen und fachlichen Entfernung wird das schlechter. Nur wenn du im Ausb.verhältnis bleibst, kannst du deinen Betrieb, also den Ausbildenden, in die Pflicht nehmen dich zu fördern das Ausbildungsziel zu schaffen. Bis du da draußen, weil du Arbeitnehmer im Betrieb bist, wars das!!!
Ich danke euch schonmal im vorraus
MfG
Was sagen denn Eltern und Ausbilder dazu?
Nachtrag
Was sagen denn Eltern und Ausbilder dazu?
O.k. habe gerade gesehen, dass du Ende 20 bist. Na ja, falls du noch zu Hause, ist es trotzdem nicht schlecht da auch mal die Eltern einzubeziehen.
Ansonsten gilt umso mehr was ich sagte, denn in dem Alter immer noch Ausbildung (abgeschlossen) zu sein, ist verdammt knapp dran.
Hallo,
eine zuverlässige Antwort erhälst du von der HwK - ohne Moralpredigt.
Gruß
Otto