Abschlußprüfung nicht bestand

was ist wenn ich die Abschlußprüfung nicht bestanden habe und verlägern muß,wird diese verlängerung auf die Übernahmeregelung in meinem Betrieb angerechnet.Müssen die mich also nur noch ein halbes Jahr übernehmen anstatt ein Jahr

FAQ 1129 nicht gelesen? - falsches Brett
auch ohne Gruß
Otto