Abschlusszahlung beim Hausbau Restarbeiten

Hallo,
wir sind zum 01.08.2011 in unser neues Haus eingezogen. Die Abschlussabnahme durch den Bauleiter erfolgte ein paar Tage später. Hierbei wurden noch einige Arbeiten schriftlich festgehalten, die seitens des Bauträgers noch zu erledigen sind. Wir haben hierfür 2.000,00 Euro von der Abschlusszahlung einbehalten. Mittlerweile wurden auch ein paar der ausstehenden Arbeiten fertiggestellt, jedoch sind bis heute immer noch nicht alle Arbeiten durchgeführt. Es handelt sich hierbei um ein paar Kleinigkeiten aber auch um zwei etwas größere Arbeiten (Scheibe austauschen und Rollo von einer Doppelschiebetür komplett erneuern). Wir haben vom Haushersteller zweimal die Aufforderung bekommen, die Abschlusszahlung zu tätigen. Daraufhin habe ich immer den Hersteller angeschrieben, mit dem Hinweis, dass noch nicht alle Arbeiten ausgeführt wurden. Der Bauleiter ist auch darüber informiert.
Uns stellt sich die Frage, wie lange wir auf die Fertigstellung warten müssen? Mittlerweile zieht sich die Sache über ein halbes Jahr und es handelt sich ja auch nicht um einen riesigen Aufwand um die paar Arbeiten fertigzustellen. Haben wir die Möglichkeit, eine Frist zu setzen oder von der Abschlusszahlung einen Teil einzubehalten?
Danke schonmal vorab für eure Beiträge.
Grüße aus der Eifel
Mario

also erst mal zum haftungsausschluss - das ist keine rechtsberatung.
wenn ich es zu tun hätte - ich würde das geld weiter einbehalten und eine frist setzen für die restarbeiten inkl. der androhung der ersatzvornahme.
falls die zum ende der frist nicht fertig sind ersatzvornahme mit dem einbehaltenen geld in die wege leiten.

Hallo Mario,

ich würde die EUR 2.000,00 einbehalten und dem Bauträger eine angemessene Frist von 4 Wochen (festes Kalenderdatum zum Beispiel 15.02.2012) zur Erledigung der noch durchzuführenden Restarbeiten, schriftlich setzen (Restarbeiten nochmals aufführen).

In dem Schreiben sollten Sie ankündigen, dass Sie sich nach Ablauf der Frist vorbehalten, ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung zu Lasten des Bauträgers zu beauftragen.

Die EUR 2.000,00 würde ich erst zahlen, wenn alle Arbeiten erledigt sind. Wenn Sie vorher, auch teilweise zahlen, fehlt Ihnen das Druckmittel.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo,

soweit ich das einschätzen kann, müssten Sie Ihrem Vertragspartner den Mangel förmlich anzeigen und ihm eine Frist zur Beseitung des Mangels/ der Mängel setzen. Kommt Ihr Vertragspartner dieser Frist nicht nach, müssen Sie eine Nachfrist setzen. Ich würde jeweils 3 Wochen für eine angemessene Frist halten.
Kommt der Vertragspartner beiden Fristen bzw. Aufforderungen zur Mängelbeseitigung nicht nach, wären Sie meines Erachtens in dem Recht, die Mängel durch einen anderen Unternehmer beseitigen zu lassen. Die einbehaltene Restforderung wäre dann verwirkt.
Bitte lassen Sie sich dazu noch einmal von einem Anwalt beraten. Ich bin zwar seit 1995 auf dem Bausektor tätig, jedoch kein Jurist.

Viele Grüße
Frank Hartung