Ich bin 1982 nach der 10. Klasse Realschule abgegangen - ohne Abschluss. Nun habe ich kürzlich gelesen, dass ich trotzdem über den Hauptschulabschluss verfüge, da der mit Erreichen der 9. Klasse und dem Zeugnisvermerk „wird versetzt“ erreicht ist.
Ist diese Information korrekt? Kann man sich von der damaligen Schule dies nachträglich bestätigen lassen.
Sofern diese Regelung gesetzeskonform ist - wo steht das geschrieben und wo kann ich das nachlesen?
Verwaltungsvorschrift "Hauptschulabschluss, Realschulabschluss“
Verwaltungsvorschrift vom 31. März 2009
Az. 31-6610.0/48/1
Fundstelle: K. u. U. 2009, S. 63
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss
Schüler der Realschule und des Gymnasiums, die an ihrer Schulart von Klasse 9 nach Klasse 10 versetzt wurden, haben einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
(…)
Ein nach den Nummern 1 und 2 erworbener Bildungsabschluss bleibt im Falle einer freiwilligen Wiederholung erhalten, sofern am Ende der wiederholten Klasse keine Versetzung erfolgt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.