Abschlusszeugnis = Zwischenzeugnis

Hallo,

ich habe mein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und denke ich sollte noch ein Abschlußzeugnis anfordern.
Ich habe bereits vor drei Jahren ein Zwischenzeugnis erhalten, das auch gut ausgefallen ist. Seit damals hat sich an meiner Tätigkeit nicht sehr viel geändert.

Wie würdet Ihr an meiner Stelle verfahren?

Das damalige Zwischenzeugnis gleich oder ähnlich als Abschlußzeugnis formulieren und mit diesem auf Stellensuche gehen?
Einen ganz neuen Ansatz wählen. Den müsste ich dann wahrscheinlich auch selbst formulieren.
Oder gar kein Abschlußzeugnis anfordern? Halte ich persönlich für nicht sinnvoll, denn in drei Jahren kann viel passieren. Woher soll mein neuer AG wissen, ob ich selbst gekündigt habe oder was in dieser Zeit war.

Was macht den großen Unterschied zwischen Abschluss- und Zwischenzeugnis aus?

Danke für Eure Einschätzungen!
Andi

Hallo

Danke für Eure Einschätzungen!

Meinst Du nicht, es wäre sinnvoll, das Zwischenzeugnis zu kennen, um überhaupt etwas „einschätzen“ zu können?

Gruß,
LeoLo