Abschmelzungsmodell

Hallo,

unten habe ich einen Beitrag gelesen, der glaube ich, falsch ist?

„stirbt der unternehmer erst 2 jahre später, ist 8/10 des unternehmenswerts in ansatz zu bringen, § 2325 III bgb)“.

Ist hier das Ergebnis nicht 9/10?

Beispiel.
Schenkung: 15.05.2010
Erbfall: 14.05.2010 - 15.05.2011 = 10/10 (erstes Jahr)
Alternativen:
Erbfall: 14.05.2011 - 15.05.2012 = 09/10 (zweites Jahr)
Erbfall: 14.05.2012 - 15.05.2013 = 08/10 (drittes Jahr)

LG

Hallo,

unten habe ich einen Beitrag gelesen, der glaube ich, falsch
ist?

„stirbt der unternehmer erst 2 jahre später, ist 8/10 des
unternehmenswerts in ansatz zu bringen, § 2325 III bgb)“.

Ist hier das Ergebnis nicht 9/10?

Beispiel.
Schenkung: 15.05.2010
Erbfall: 14.05.2010 - 15.05.2011 = 10/10 (erstes Jahr)
Alternativen:
Erbfall: 14.05.2011 - 15.05.2012 = 09/10 (zweites Jahr)
Erbfall: 14.05.2012 - 15.05.2013 = 08/10 (drittes Jahr)

wenn der erblasser 2 jahre nach der schenkung stirbt, dann befinden wir uns im dritten jahr. was ist nun falsch ?
da nun ich an der reihe bin, auf fehler hinzuweisen:
wenn der erblasser am 14.5. verstirbt, wird er kaum aus dem grab auferstehen und am 15.5. schenken…