Wenn ich meinem Nachbar wegen Überwuchses an der Grundstücksgrenze zum Schneiden der Äste 4 Wochen Zeit
gebe, und dabei angebe nach vier Wochen Frist die Äste selbst zu entfernen, kann der Nachbar das verbieten oder
mich daran hindern? Reicht das Nachbarschaftsrecht hier aus, oder muss das jemand amtlich erlauben.
Hallo,
also eine Frist setzen ist schon mal gut.
Nach den 4 Wochen,wenn nichts passiert ist, würde ich nochmals eine Frist von 4 Wochen geben
(um den guten Willen zu zeigen) und dann bleibt evtl. nur noch der Gang zum Schiedsmann. Selber Hand anlegen ist immer so eine Sache. Du hast nicht erwähnt, um welchen Bewuchs es hier geht.
Das Gesetz sieht vor, wenn es um eine starke Beeinträchtigung geht, dann muss der Nachbar den Überschnitt entfernen oder kann auch von Dir entfernt werden. Aber sowas müsste wieder von höherer Stelle entschieden werden. Die günstigste Alternative wäre, ein paar Fotos zu machen, und diese mal euerem ortsansässigen Schiedsmann vorzulegen. Die Gebühren betragen ca. 20 bis 30 Euro. Die Auskunft kann aber kostenlos sein!
Ich hatte vor einem Jahr ähnliches Problem und mit Druck vom Schiedsmann, bewegte er meinen Nachbar dazu die Äste, die allerdings ca. 6m über die Grenze ragten,diese zurück zu schneiden.
Hallo,
geregelt ist das in: http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
Allerdings sei darauf hingewiesen, dass die Hürde von Satz 2 schon als höher anzusehen ist. Ein „das stört mich“ reicht nicht, es muss wirklich im Weg umgehen.
Andererseits wird der Nachbar nicht gleich auf Schadenersatz klagen oder eine Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen wenn man einfach abschneidet.
Aber generell: Nachbarschaftsstreitigkeiten haben immer zwei Verlierer und keine Gewinner. Ein Bierchen am Zaun dürfte hier die bessere Lösung sein!
Viele Grüße
Lumpi
Ich bin der Meinung, dass das Nachbarsachadtsrecht ausreicht.
Joki
Hallo Herr Fritze,
bisher haben Sie alles richtig gemacht. Die Regelung im Nachbarrechtsgesetz der jeweiligen Bundesländer ist ausschlaggebend. In Berlin z. B. wird ein Mindestabstand des Baumes geregelt. Wird der nicht eingehalten ist ein Beschneiden Ihrerseits bis auf die Grundstücksgrenze möglich.
Wird der eingehalten ist ein Baumschnitt so durchzuführen, dass die Pflanze keinen Schaden nimmt.
Empfehlenswert wäre hier ein Fachbetrieb um evtl Schadensersatzansprüchen vorzubeugen.
Lassen Sie sich ein Kostenangebot machen und stellen Sie das Ihrem Nachbarn zu mit dem Hinweis, das nach angemessener Frist die Maßnahme auf seine Kosten durchgeführt wird.
MfG Der Landmesser
PS. Es ist immer gut miteinander zu sprechen
Hallo Günter,
wie immer es kommt drauf an…
Welches Nachbarschaftsrecht gilt? fast jedes Bundesland hat ein eigenes siehe Link
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/bundeslaende…
Der Nachbar muß mit dem Schreiben in Verzug gesetzt werden, wenn er die Frist nicht einhält.
Bei Bäumen ist die örtliche Baumsatzung und die Einschränkungen im Nachbarschaftsrecht zu beachten (wenn vorhanden).
Sollte keine Einigung möglich sein, empfehle ich das örtliche Schiedsamt anzufragen.
http://www.bdsev.de/18.html
oder Adresse bei der Gemeinde erfragen.
Eine Ersatzvornahme muss nicht amtlich genehmigt werden. Wenn der Nachbar die Ersatzvorname bezahlen soll, macht es Sinn sich einen Titel zu besorgen.
mfg
Ben