Servus Sigi,
ja, an den Messebauer, der für seine Kunden die guten Österreicher Bioäpfel kauft, hätte ich mich ja eigentlich erinnern können!
Hier haben wir erstmal Elektrodinge, die dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Messebaubetrieb zu dienen. Und die nicht selbständig nutzbar sind, sondern bloß als Teil des Standmaterials insgesamt.
Sie sind also entweder auf die voraussichtliche - betriebsgewöhnliche - Nutzungsdauer abzuschreiben, oder, falls es ein Wirtschaftsgut „Stand & Equipment“ im Anlagevermögen gibt, zu diesem hinzuzuaktivieren und nach Maßgabe von dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben.
Kernfrage ist die voraussichtliche (Rest)nutzungsdauer. Insbesondere, wenn es sich um vorher bereits eingesetztes Material handelt, wird man mit den amtlichen AfA-Tabellen kaum weiterkommen. Hier kann eigentlich bloß der Unternehmer selber helfen, der Erfahrung mit der (vermutlich ziemlich flotten) Abnutzung des Materials unter Messebedingungen, Aufbau, Abbau, Transport etc. kennt. Ich täte ihn, alldieweil er wohl eher Messebau- als AfA-Spezialist ist, mit einer konkreten Frage konfrontieren, die er sicher leichter beantworten kann, als wenn er mit § 7 EStG und sonem Zeugs konfrontiert wird. Also etwa: „Gibst Du dem Kram fünf Jahre, oder wann denkst Du, dass das in den Schredder geht?“.
Mit der so gewonnenen Zahl kann gearbeitet werden, wenn sie nicht gänzlich unplausibel ist. Für den Betriebsprüfer gilt unter gleichen Voraussetzungen der „Beweis des ersten Anscheins“: Wenn der Messebauer damit rechnet, dass das Material nach fünf Jahren hinüber ist, muss er das erstmal glauben, falls diese Angabe nicht gänzlich unplausibel ist und zu ernstlichen Zweifeln Anlass gibt.
Ein Anlass zu ernstlichen Zweifeln, der in kleinen und mittleren Unternehmen sehr häufig auftaucht, ist, dass man immer brav aktiviert aktiviert aktiviert, aber die ein-Euro-Erinnerungsleichen Jahrzehnte lang mitschleppt, ohne dran zu denken, dass das, was nicht mehr genutzt werden kann, eben auch als Abgang im Anlagenverzeichnis berücksichtigt werden muss: „Es wirkt sich ja nicht aus“. Es wirkt sich schon aus, nämlich dadurch, dass man die eigenen Aussagen betreffend möglicherweise kurze Nutzungsdauern durch die Darstellung im Anlagenverzeichnis widerlegt.
Schöne Grüße
MM