Abschreibung

Hallo Zusammen,

nochmals ne Frage. Es geht hier um eine Messebaufirma, die aus einer anderen Messebaufirma die Elektroabteilung rausgekauft hat. Natürlich zu einem sehr guten Preis. Wie gesagt, der Kaufpreis war ca. EUR 10.000. Keine Info darüber, ob und wie lange was abgeschrieben wurde. Es gab lediglich ein Vertrag mit dem Insolvenzverwalter, wonach Elektromaterial gekauft wurde. Es stand noch nicht mal dabei, um welche Saschen es sich handelt. Der reale Wert lag wohl irgendwie bei ca. EUR 140.000 . Dieses Elektromaterial besteht hauptsächlich aus Lampen (Strahler), Verteiler, Stecker, Kabel. Stellt euch einfach das Lampengedöns auf den Messen vor. Jeder Stand hat ich weiß nicht viel Lampen zzgl. Zubehör. Dieses Material wird an Messekunden vermietet. Das Material wird nicht verkauft.

Es ist die Frage, wie es der Betriebsprüfer später einmal werten wird. Muß vielleicht alles aufgelistet werden, um welches Material es sich hierbei handelt? Kann das über GWG direkt abgeschrieben werden? Oder muß es ins Anlagevermögen und dann auf mehrere Jahre noch abgeschrieben werden.

Gruß Sigi

hi,

hatten wir doch erst, war die antwort nicht ausreichen? es gilt der grundsatz der einzelbewertung! sammelbewertung nur, wenn es wirklich massen sind von gleicher art & güte (bsp. 1000 scheinwerfer typ 0815, alle gleiche abnutzung, gleicher wert).

ansonsten muss der unternehmer auflisten, jedem gekauften wirtschaftsgut einen „wert“ zumessen und eine nutzungsdauer schätzen (sind ja gebrauchtgeräte). die anschaffungskosten sollten den im verhältnis der subjektiven „werte“ verteilt werden auf die einzelnen wirtschaftsgüter.

naja und dann alle einzeln abschreiben. fleissarbeit, aber anders gehts nun wirklich nicht.

gruss vom

showbee

hatten wir doch erst, war die antwort nicht ausreichen?

Hallo showbee.

Martin wollte noch nähere Angaben und für mich war es doch wichtig, das nochmal bestätigt zu bekommen.

Dank und Gruß
Sigi