Abschreibung

ich schon wieder…

kurze frage: gelten die 20% abschreibungssatz bei der geom.degressiven abschreibung mit uebergang zur linearen generell (also auch bei der reinen geometrisch degressiven oder koennte man da auch z.b. 40% nehmen?)?

danke:smile:
mfg:smile:
rene

Hallo,

kurze frage: gelten die 20% abschreibungssatz bei der
geom.degressiven abschreibung mit uebergang zur linearen
generell (also auch bei der reinen geometrisch degressiven
oder koennte man da auch z.b. 40% nehmen?)?

nein, 20% oder aber das doppelte der linearen Abschreibung ist die Obergrenze:
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE00…

Gruß,
Christian

danke fuer beide antworten:smile:
.

Änderung des Höchsatzes seit 1.1.?
Hi,

nein, 20% oder aber das doppelte der linearen Abschreibung ist
die Obergrenze:
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE00…

hat sich das nicht zum 1.1. auf 30% statt 20% und das Dreifache statt dem Doppeltem geändert?
Sicher bin ich mir nicht, aber ich meine, unser Lehrer hätte was davon gesagt!
Finde aber leider im Netz nichts dazu…lasse mich auch gern eines Besseren belehren!

Gruß
heiseline

Hallo,

hat sich das nicht zum 1.1. auf 30% statt 20% und das
Dreifache statt dem Doppeltem geändert?

zumindest früher galten mal 30%. Der verlinkte Paragraph ist m.W. aktuell.

Gruß,
Christian

Hi,

na, dann hab’ entweder ich oder der lehrer was verwechselt!
Wahrscheinlich aber eher ich :smile:

Gruß
heiseline

Hallo,

kurze frage: gelten die 20% abschreibungssatz bei der
geom.degressiven abschreibung mit uebergang zur linearen
generell (also auch bei der reinen geometrisch degressiven
oder koennte man da auch z.b. 40% nehmen?)?

nein, 20% oder aber das doppelte der linearen Abschreibung ist
die Obergrenze:
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE00…

doch noch ne frage dazu…gibt es da einen unterschied zwischen der kalkulatorischen und der bilanziellen abschreibung???also kann ich 40% kalkulatorisch abschreiben???geht nicht oder???wir haben naemlich einmal mit 40% gerechnet und ich weiss nicht, warum.

doch noch ne frage dazu…gibt es da einen unterschied
zwischen der kalkulatorischen und der bilanziellen
abschreibung???also kann ich 40% kalkulatorisch
abschreiben???geht nicht oder???wir haben naemlich einmal mit
40% gerechnet und ich weiss nicht, warum.

Intern kannst Du rechnen wie Du willst, allerdings stellt sich die Frage, warum man so deutlich abweichend von der Steuer-/Handelsbilanz rechnen sollte. Wenn es handfeste Gründe gibt, warum man über einen kürzeren Zeitraum abschreiben muß, dann kann man vielfach auch die Wirtschaftsprüfer und Steuerfuzzies überzeugen.

Gruß,
Christian

doch noch ne frage dazu…gibt es da einen unterschied
zwischen der kalkulatorischen und der bilanziellen
abschreibung???also kann ich 40% kalkulatorisch
abschreiben???geht nicht oder???wir haben naemlich einmal mit
40% gerechnet und ich weiss nicht, warum.

Intern kannst Du rechnen wie Du willst, allerdings stellt sich
die Frage, warum man so deutlich abweichend von der
Steuer-/Handelsbilanz rechnen sollte. Wenn es handfeste Gründe
gibt, warum man über einen kürzeren Zeitraum abschreiben muß,
dann kann man vielfach auch die Wirtschaftsprüfer und
Steuerfuzzies überzeugen.

aha…ok…danke dir fuer die aufschlussreichen antworten und den link.einer kleiner schritt fuer dich - ein grosser fuer mich:smile:))

schoenen abend noch…:smile:
mfg:smile:
rene

hat sich das nicht zum 1.1. auf 30% statt 20% und das
Dreifache statt dem Doppeltem geändert?
Sicher bin ich mir nicht, aber ich meine, unser Lehrer hätte
was davon gesagt!

Hallo,

ja, soll wohl wieder eingeführt werden. Wurde 2001 (?) erst von 30% auf 20% gesenkt und nun soll es wieder rückgeführt werden. Ab wann das allerdings gilt? Im Gesetzblatt hab ich dazu nix gefunden. Also wohl nur eins der vielen Vorhaben für 2007?!

Mfg vom

showbee

Hallo!

Prinzipiell ist bei der KLR alles möglich. Ich habe es allerdings noch nie erlebt (Ausnahme bei einem PC), dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer ist als der steuerliche Abschreibungszeitraum. Würde ja bedeuten, dass ich z.B. bei einer Maschine am Ende (bei der Wiederbeschaffung) eine Sonderabschreibung (bzw. einen Veräusserungsverlust) in der Steuerbilanz vornehmen muss.

Gruß Christian

Hi,

na, dann hab’ ich mich wenigstens nicht ganz verhört *g*, dachte schon, dass sich eine meiner geistigen Halb-Abwesenheiten bemerkbar machen würde! Naja, mir ist es sowieso (noch) egal, wir rechnen in der Schule mit unseren 20%…

Gruß
heiseline