Hallo,
ich betreibe ein Kleingewerbe als Nebentätigkeit. Ich hätte nun gerne mal gewußt wie es sich mit der Abschreibung verhält.
Ich habe es so gemacht:
Anschaffungskosten: 85,58 € am 30.08.07
AfA im Jahr 07: 28,50 € ( 33,3% von 85,58 €)
4/12 von 28,50 € 9,50 €
Restwert am 31.12.07 85,58 - 9,50 € = 76,08 €
Wie verhält es sich nun bei der E-Ü-R? Was muß ich da nun eintragen?
Vielen Dank schon mal im vorraus.
Gruß Reiner
Hi!
4/12 von 28,50 € 9,50 €
Es sind 5/12. Start ist der Monat der Anschaffung, also inkl. August. Ich rechne übrigens immer mit 36stel, also nicht erst drittel und dann nochmal zwölftel, also 2007: 5/36, 2008 und 2009: 12/36, 2010 7/36.
Wie verhält es sich nun bei der E-Ü-R? Was muß ich da nun
eintragen?
Die 9,50 (bzw. 11,89) landen als Ausgabeposten „Abschreibungen“ in eben der EÜR.
Major
Ich habe es so gemacht:
Anschaffungskosten: 85,58 € am
Das ist ein GWG. Aber wenn es Dir nur um das Prinzip geht:
Wie verhält es sich nun bei der E-Ü-R? Was muß ich da nun
eintragen?
Da trägst Du genau das, was Du aufgeführt hast auf Seite 2 des Anlagenverzeichnisses der EÜR ein und der Abschreibungsbetrag wird automatisch in die EÜR übernommen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß Reiner
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