Hallo,
angenommen, Person A besitzt ein Zweifamilienhaus, in welchem eine Wohnung selbst bewohnt wird. Die zweite Wohnung wird seit 2008 renoviert und zu einer Ferienwohnung umgebaut. In der Steuererklärung für 2008 wurden Kosten für neue Fenster und Rolläden angegeben, die als einmalige Ausgabe anerkannt wurden (nicht auf 10 Jahre abgeschrieben!).
Für 2009 wurden u.a. Kosten geltend gemacht für ein Sofa (2.000,-), eine Küchenspüle (169,-) und ein Bett (403,-). Nun fasst der Finanzbeamte aber diese drei Posten zusammen, beruft sich auf eine Änderung in den Vorschriften und schreibt die Gesamtsumme auf 10 Jahre ab.
Hat es diese Vorschriftenänderung tatsächlich gegeben oder lohnt sich hier ein Widerspruch? Die fiktive Person A würde die Kosten lieber direkt abschreiben und nicht auf 10 Jahre verteilt…
Danke und Gruß vom
Sams