Abschreibung § 7h, i EStG & 'Spekulationssteuer'

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur Abschreibung nach § 7h, i EStG und zur Spekulationssteuer. Ich bin steuerlicher Laie und möchte gerne ein bißchen besser verstehen, wie das funktioniert.

Mal angenommen, eine Wohnung wurde Ende November 2003 als Geldanlage gekauft und vermietet. Die Abschreibung läuft dann, soweit ich verstanden habe, bis einschließlich 2012. Die Spekulationsfrist auch.

  • Wann kann die Wohnung frühestens verkauft werden, ohne daß man einen Teil der Abschreibung verliert?
  • Wann kann die Wohnung frühestens verkauft werden, ohne daß Spekulationsteuer anfällt?
  • Gibt es irgenwelche anderen steurlich relevanten Aspekte?

Mal weiter angenommen, es gäbe dringende Gründe, die Wohnung bereits 2011 zu verkaufen. [Ja, das gibt praktisch keinen Sinn, es geht mir hier tatsächlich um die reine Theorie.]

  • Welche konkreten Auswirkungen hätte das für die Abschreibung?
  • Wie würde sich das zu versteuernde Einkommen konkret berechnen, das in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muß? (Oder anders gefragt: Wie muß ich den § 23 (3) EStG konkret verstehen?)

Vielen Dank im voraus,
Max