hallo,
wenn ich zu meinem bereits vorhandenen computer im juni 2003 arbeitspeicher
gekauft habe, dann wird der in meinem anlagenspiegel als zugang angegeben. aber
welchen abschreibungszeitraum nimmt man für den arbeitsspeicher? den gleichen
wie für den computer? also das gesamtjahr 2003, 12 monate. oder nur 7 monate ab
kaufdatum? (dann wird allerdings die berechnung elend kompliziert.)
vielen dank für eure hilfe!