Abschreibung - Allgemein

Hallo liebe Community,

ich bin BWL-Neuling und stehe zur Zeit ein bischen auf dem Schlach.
Literatur und Internet beantworten mein Problem aber nie direkt- ich hoffe auf eure Hilfe:

Abschreibung sollen ja den Werteverzehr über die Nutzungsdauer aufzeigen.
Aber es bleiben doch fiktive Werte!?
Abschreibungen werden doch von den Erlösen abgezogen - sprich der Gewinn sinkt.
Im Prinzip müsste der Betrieb aber doch noch das erwirtschaftete Geld auf dem Konto haben.
Mitgenommen habe ich bisher, dass ein Kauf keine Kosten/Aufwände darstellt - wird hier dann mit dem „übrigen“ Geld Neuanschaffungen finanziert, die wiederum abgeschrieben werden?
Mir fehlt der Praxisbezug =) Hoffe meine Denkblockade wurde deutlich.

Vielen Dank im voraus

Hallo,

Literatur und Internet beantworten mein Problem aber nie direkt

Das wird gerade bei Literatur ganz selten der Fall sein.

  • ich hoffe auf eure Hilfe:
    Abschreibung sollen ja den Werteverzehr über die Nutzungsdauer aufzeigen.
    Aber es bleiben doch fiktive Werte!?

Eigentlich nicht, da sie doch ganz konkrete Aufwendungen/Kosten beschreiben, die zur Erzielung von Erträgen/Erlösen notwendig waren.

Abschreibungen werden doch von den Erlösen abgezogen - sprich der Gewinn sinkt.

So könnte das beschrieben werden. Allerdings kann diese Beschreibung vielleicht schon verwirren. Gewinn ist einfach das, was am Ende übrigbleibt. Es wäre nicht ganz richtig, die Erlöse erstmal als Gewinn anzusehen und dann von diesem Gewinn die notwendigen Aufwendungen abzuziehen. Es wird also nichts abgezogen, sondern es ist einfach der Rest, der durchaus auch schon mal mit einem negativen Vorzeichen versehen sein kann. Dait beginnt es ja ohnehin erstmal.

Im Prinzip müsste der Betrieb aber doch noch das erwirtschaftete Geld auf dem Konto haben.

Welches Prinzip ist das? Das Geld für die Maschine hat der Betrieb ja schon vorher ausgegeben. Das fehlt dann doch erstmal auf dem Konto. Oder wo sollte das mal hergekommen sein?

Mitgenommen habe ich bisher, dass ein Kauf keine Kosten/Aufwände darstellt

Richtig. Die Kosten/der Aufwand entsteht erst mit den Abschreibungen.

  • wird hier dann mit dem „übrigen“ Geld Neuanschaffungen finanziert, die wiederum abgeschrieben werden?

Was ist hier mit übrigen Geld gemeint?

Mir fehlt der Praxisbezug =) Hoffe meine Denkblockade wurde deutlich.

Ich vermute mal, dass die der Unterschied Auszahlung - Aufwand und auf der anderen Seite Einzahlung - Erlös doch noch nicht ganz klar ist.
Das eine ist eine reine Geldrechnung, das andere ist eben eher eine wirtschaftliche Betrachtung, wobei es je nach Darstellung eine Betrachtung nach handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Gesichtspunkten sein kann. Intern gibt es dann auch noch die Kosten- und Leistungsrechnung, wo eben die Kosten, die für die Leistungserstellung notwendig waren, ermittelt werden.
Eine reine Geldrechnung führt da nicht unbedingt zu sinnvollen Ergebnissen.
Vielleicht machst Du Dir einfach mal eine reine Geldrechnung, wobei Du von einem Preis 100.000€ für die Maschine und einer jährlichen Absatzmenge von 1.000 Produkten zum Preis von 25€ und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ausgehst. Was kommt da jedes Jahr für ein Ergebnis raus? Und was bei einer Anwendung von Abschreibungen von 20.000€ pro Jahr? Spannend wird es dann, wenn noch mehr Variablen eingeführt werden, die das Ganze immer näher an die Realität heranführen.

Grüße

Danke schonmal =)

Um mein Problem nochmal zu konkretisieren:

Wenn der Kauf noch keine Kosten/Aufwendungen darstellt - sondern eben erst die Abschreibungen - wie kann ich mir den Zahlungsverlauf mit dem verkäufer vorstellen? :
Wenn ich eine Maschine nicht auf Raten und nicht auf Ziel kaufe, habe ich eine Auszahlung in Höhe von X auf dem Bankkonto.
Erfassen tue ich diese „Kosten“ aber mit der Abschreibung über z.b. 5 Jahre.
Trotzdem fehlen mir zu Anschaffungsbeginn x € auf meinem Bankkonto.

Tätige ich keine Neuanschaffung, ziehe ich von meinen Erlösen die Abschreibungen ab ( um den Werteverlust darzustellen). Werden fiktiv alle Forderungen von den Schuldnern direkt beglichen und auf das Bankkonto überwiesen, ziehe ich nun in der BWL die Abschreibungen ab. Tatsächlich habe ich aber keine Auszahlung getätigt. „Was passiert mit dem Geld?“

Gleicht sich dies so aus???

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Hallo Technofreak,

den Kaufpreis entrichten Sie bei Anschaffung der Maschine (z.B. 1.000 EUR, AfA 5 Jahre). Das ist dann eine Ausgabe von 1.000 und fürs erste Jahr und die nächsten vier Jahre jeweils ein Aufwand von 200 EUR.

Der Gewinn, den Sie im ersten Jahr mit Ihrem Betrieb machen, wird also (nur) um 200 EUR verringert (obwohl Sie ja 1.000 EUR ausgegeben haben). Man geht bei der Definition einer AfA davon aus, daß diese Zeit der Nutzungszeit des Wirtschaftsgutes entspricht. So kann man den Gewinn in diesen Jahren um eben einen Betrag x verringern. Das Geld für den Kauf hat damit nichts zu tun - das ist weg. In der Buchhaltung aber kann man die „gesparten“ Steuern in den fünf Jahren AfA-Laufzeit dafür verwenden können, für den Ersatz der Maschine zu „sparen“. Das FA beteiligt sich also durch den Steuernachlaß auf den Abschreibungsbetrag an einer Ersatzinvestition für die Maschine.

Grüße,
Chrizz

Hallo,

„Was passiert mit dem Geld?“

Bitte nochmal dran denken Geldrechnung und Erfolgrechnung zu unterscheiden. 100 m Bremsweg sind 100 m Bremsweg. Der Unterschied liegt dann manchmal darin, ob das Hindernis in 90 m oder in 100m dasteht.
Mit einer Geldrechnung wird einfach der Zahlungsmittelbestand zum Zeitpunkt X fetsgestellt, hier also den Kontostand. Das sagt nichts über den Erfolg/Mißerfolg einer Investition/eines Unternehmens aus. Vor allem nicht, wenn man nur einzelne Jahre betrachtet.
Theoretisch sind „am Ende“ Erfolg und Zahlungsmittelbestand das Gleiche. Es wäre also richtig zu sagen, dass es irgendwann die gleichen Größen sein müßten, also bspw. 100e Kassenbestand = 100 € Gewinn. Allerdings sind eben manche Investitionen über einenlängeren Zeitraum angelegt und es soll zum Einen schonmal im Vorraus berechnet werden, ob sich das lohnt oder nicht. Und hier kommen dann in der Realität Verzinsungen/Oppottunitätskosten, Risikoprämien etc. ins Spiel, die durch eine reine Geldrechnung nicht mehr darstellbar sind.
100€ in 2002 waren unter Umständen etwas anderes als 100€ heute. Bezogen auf das Beispiel mit den 100 m Bremsweg, hängt der tatsächliche Erfolg von 100€ in 10 Jahren davon ab, wo hoch die Inflation ist bzw. was mir ein alternatives Projekt gebracht hätte.
Die Darstellung von Abschreibungen nach den Handels- bzw. Steuerrecht dient vor allem Außenstehenden der Vergleichbarkeit bzw. einer gleichmäßigeren Besteuerung.

Grüße