Hallo,
kann man ein 100 Jahre altes Haus noch abschreiben, was 1975 erworben und anschließend zur eigenen Nutzung renoviert wurde? Ab 1999 wird dieses Haus vermietet.
Gruss
Heinz
Hallo,
kann man ein 100 Jahre altes Haus noch abschreiben, was 1975 erworben und anschließend zur eigenen Nutzung renoviert wurde? Ab 1999 wird dieses Haus vermietet.
Gruss
Heinz
wenn du allerdings dem Finanzamt nachweisen kannst, dass die Restnutzungsdauer weniger als 50 Jahre beträgt, dann kannst du das Haus auch kürzer abschreiben, z.B. über 30 Jahre. Somit ist dann ein höherer AfA-Betrag möglich. Allerdings muß dies meist mit einem Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
MfG Arlena
Hallo,
kann man ein 100 Jahre altes Haus noch
abschreiben, was 1975 erworben und
anschließend zur eigenen Nutzung renoviert
wurde? Ab 1999 wird dieses Haus
vermietet.
Häuser werden grundsätzlich auf 50 Jahre ab Kaufdatum abgeschrieben und zwar mit 2 % jährlich.
Du mußt also von dem Kaufpreis 1975 den Grund- und Bodenanteil abziehen (der ist nicht abschreibungsfähig), er beträgt ca 20 - 30 % bei Altbauten, also mit Deinem Finanzbeamten ein Gespräch führen, daß dieser möglichst gering angesetzt wird. Dann werden die Renovierungskosten wieder hinzuaddiert und so hat man die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Diese Bemessungsgrundlage mit 2 % multiplizieren, das ist die jährliche AfA (Abschreibung für Abnutzung).
Von 1975 - 1998 selbstgenutzt = 24 Jahre x 2 % = 48 %. Somit bleiben also noch 52 % der Anschaffungskosten abschreibungsfähig.
Alles klar?
Gruß
Peter
Hallo,
kann man ein 100 Jahre altes Haus noch
abschreiben, was 1975 erworben und
anschließend zur eigenen Nutzung renoviert
wurde? Ab 1999 wird dieses Haus
vermietet.
100 Jahre bedeute vor 19XX -> dann kannst Du 2.5% pro Jahr abschreiben. Der Bemessungsbetrag ist der Kaufpreis plus die nicht vor Einzug abgeschriebenen Renovierungskosten (22500 DM Regelung bzw. 75 evtl. sogar mehr (allerdings keine Ahnung, da 75 schon sehr lange her ist)). Die höhere Abschreibung (2,5%)hängt entweder am Baujahr 1926 oder 1906 (bin ich mir im Moment nicht sicher). Beachten mußt Du allerdings die schon vorgenommene Abschreibung. Hier solltest Du abhängig von Deiner Situation entweder die 2% oder die 2,5% versuchen in der Steuererklärung unterzubringen. Falls Du das Haus noch lange besitzt könnte 2% evtl. auch günstiger sein (mehr Restabschreibung, vielleicht bekommst Du es ja bei Deinem Finanzbeamten durch). Ich würde allerdings direkt die 2,5% einsetzen und darauf bestehen. Denn nichts ist so flexibel wie Steuergesetze.
Häuser werden grundsätzlich auf 50 Jahre
ab Kaufdatum abgeschrieben und zwar mit 2
% jährlich.