Abschreibung an der Name der Inhaber statt Firma

Hallo, ich habe komische frage, und keine Geld um mich zu Leisten eine Steuerberater.

Es ist möglich der Abschreibung von Sache die man gekauft hat an der Name der Inhaber statt der Name der Unternehmens (Bzw. GmbH oder Ltd.)?

Es ist oft dass man kauft sache und erhält eine normale Rechnung oder Quittung an sein eigene Name.
Zum bei spiel wenn man kauf in Ebay oder online, oder mit der Quittungen von Geschäfte wie Lidl, Kaufhof usw.
Was ist auch mit den Rechnung von Handy oder Tankstellen? Kann ich auch der Umsatzsteuer zurück erhalten? Ich bin Umst Pflichtig.

In der Grundungsphase das passiert sehr oft das mann an eigene Name kauft.

Ich bitte um Hilfe um zu Verstehen. Kann ich Abschreiben von Rechnungen an meine Name?
In meine Fall bin auch die einzige Geschäftsinhaber.

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Hallo tespere,
Rechnungen und Quittungen von Tankstellen, Kaufhäuser (Büromaterial etc) kannst du jederzeit absetzen, muß nicht auf deinen Firmennamen ausgestellt sein. Bei Handyrechnung etc sollte schon ersichtlich, für was die Kosten sind (privat oder geschäftliches Handy) ebenso beim normalen Telefon. Die Umsatzsteuer kannst dann gleich bei der Voranmeldung, so wie du vom Finanzamt veranlagt wurdest (monatlich, vierteljährlich etc)gleich gegenrechnen.
lg.gartehei

hallo,

solange glaubhaft dargelegt werden kann, daß die erworbenen gegenstände oder leistungen eindeutig und zu 100% dem geschäft/der unternehmung zuzuordnen sind, sollte ein absetzbarkeit kein problem darstellen.
dennoch in zukunft versuchen, soviel rechnungen wie möglich auf das geschäft ausstellen zu lassen (wo machbar). dies erspart dir den höheren belegaufwand und dem finanzamt den höheren prüfaufwand.

saludos, borito

bis 150 euro rechnungsbetrag reicht in der regel der kassenbon.

darüber hinaus nur mit rechnung. lautet diese nicht auf den firmennamen wird es schwer mit der erstattung der vorsteuer

Hallo, ja wenn Du die Dachen per Rechnung an deine Firma weiterverkaufst!
Gruss Hermann

Hallo,

das weiß ich leider nicht.
Ein Steuerberater wäre in Deinem Fall aber nicht schlecht, kann man auch von der Steuer absetzen.

Viele Grüße

Paola

Hi,
Leider für absetzen reich nicht für den Steuerberater zu Zahlen.
Danke für den Rat.

MfG

Tespere

Hallo tespere,
wenn eine Firma vorhanden ist, und die gekauften Gegenstände für die Firma benötigt werden, kann man den Betrag der gezahlten Umsatzsteuer absetzen. Allerdings muss erkennbar sein, dass es tatsächlich für die Firma gebraucht wird.
Natürlich ist es besser, wenn auf der Quittung oder auf der Rechnung der Name der Firma steht.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Entschuldigung für die etwas verspätete Antwort. Ich konnte in den letzten Tagen mein Internet nicht nutzen
Viele Grüße Sylke