Abschreibung auf Immobilien

Hallo liebe Gemeinde,

jemand (blöde Formulierung) war beim Notar und hat sich eine vermietete Eigentumswohnung gekauft.
Nun bekommt er ja einen Steuervorteil auf seine Lohnsteuerkarte geschrieben.
Nun stellt sich aber die Frage, ob er dies auch noch für 2004 bekommt, wenn er zwar den Kaufvertrag beim Notar gezeichnet hat aber noch keine Grundschuldbestellung vorgenommen wurde, da der Notar im Urlaub ist.

Weiß das einer?
Bitte um schnelle Antwort. :smile:

Vielen Dank,
Chris

Hallo Chris,

zur Präzisierung eine Gegenfrage: Wann findet der Übergang von Nutzen und Risiken statt? Auf diesen bezieht sich der Begriff der „Anschaffung“ aus §7 EStG.

Die Grundschuldbestellung selbst hat nicht unmittelbar mit dem wirtschaftlichen Eigentum zu tun, sondern mit der Finanzierung von et janze. Meistens wird da, weils in beiden Richtungen um Geld geht, ein zeitlicher Zusammenhang da sein. Muss aber nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

erstmal vielen Dank für die Antwort.

Ich verstehe folgende Frage nicht:
„Wann findet der Übergang von
Nutzen und Risiken statt?“

Was meinst du damit genau?

Also dieser „jemand“ hat am 15.12. beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben und es wurde noch keine Rangbestätigung gemacht (Notar im Urlaub), somit ist auch noch kein Geld geflossen.

Die Rangbestätigung wird erst in der ersten Januarwoche gemacht. Somit wird erst in der Zweiten Geld fließen.

Bekommt dieser jemand noch für 2005 die Steuervorteile?
(Abschreibung auf ein Objekt, vermietet, Bj 1946)
Oder erst ab 2006?

Dieser „jemand“ (komische Regel hier im Forum) wurde sehr verunsichert und benötigt dringend Hilfe.

Vielen Dank im Vorraus,

Chris

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Hallo nochmal,

„Übergang von Nutzen und Risiken“ heißt:

  • An wen schulden die Mieter die Miete für die letzte Woche im Dezember 2004?
  • Wenn das Haus heute abend explodiert und keine Versicherung leistet, wer hat den Schaden? (muss der Käufer trotzdem zahlen, obwohl er kein Haus mehr hat?)

Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Zeitpunkt des Geldstromes waren in einigen Sonderfällen bedeutend (Sonderabschreibungen auf geleistete Anzahlungen für Immobilien in Neufünfland, Übergang zwischen verschiedenen Rechtsständen bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums…). Für Abschreibungen auf vermietete Immobilien geht es immer um den Zeitpunkt der Anschaffung = Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums, unabhängig davon, ob es sich um Regel-AfA, degressive oder andere Sonderformen handelt.

Schöne Grüße

MM

Das heißt:
Demjenigen, dem die Miete für die letzte Dezemberwoche zusteht und demjenigen, der auf dem Schaden bei Brand oder änlichem hängen bleibt, der bekommt den Steuervorteil?!

Das sollte ich mal abklären…

Aber ich habe es schon richtig verstanden?
Wenn die Miete für die letzte Dezemberwoche mir zusteht, dann bekomme ich auch den Steuervorteil für 2005?!

Gruß, Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das heißt:
Demjenigen, dem die Miete für die letzte Dezemberwoche zusteht
und demjenigen, der auf dem Schaden bei Brand oder änlichem
hängen bleibt, der bekommt den Steuervorteil?!

Das sollte ich mal abklären…

Das sollte eigentlich klipp und klar beim Notar besprochen werden und im Kaufvertrag stehen. Heisst allerdings m.W. „Übergang Nutzen und Lasten“.

Aber ich habe es schon richtig verstanden?
Wenn die Miete für die letzte Dezemberwoche mir zusteht, dann
bekomme ich auch den Steuervorteil für 2005?!

Ich weis zwar nicht wo der Steuervorteil bei 2% Abschreibung herkomt, wohl wahrscheinlich durch extreme Fremdfinanzierung, oder ist das ganze eine Sanierungsgebietsgeschichte?

Da es sich aber zweifellos um Einkünfte aus V+V handelt ist m.W. kein Eintrag eines Freibetrags auf der LSt-Karte möglich, der Steuervorteil ergibt sich erst durch eine ESt-Erklärung.

Grüße
Chris

Ich weis zwar nicht wo der Steuervorteil bei 2% Abschreibung
herkomt, wohl wahrscheinlich durch extreme Fremdfinanzierung,
oder ist das ganze eine Sanierungsgebietsgeschichte?

hallo,

hab ich mich auch gefragt…

Da es sich aber zweifellos um Einkünfte aus V+V handelt ist
m.W. kein Eintrag eines Freibetrags auf der LSt-Karte möglich,
der Steuervorteil ergibt sich erst durch eine ESt-Erklärung.

Grüße
Chris

  • m.e. können für alle einkunftsarten (ausser private veräußerungen) /sonderaugaben/agb freibeträge auf der lst-karte eingetragen werden…

gruß vom inder

Hi Inder,

  • m.e. können für alle einkunftsarten (ausser private
    veräußerungen) /sonderaugaben/agb freibeträge auf der
    lst-karte eingetragen werden…

Ja das dachte ich auch, bis ich den § 39a EStG mal genau gelesen hab und wie ich jetzt gerade feststelle falsch gelesen habe.

Da sind alle Möglichkeiten genau aufgeführt, da steht dann in Abs. 1 Nr. 5 b „Die negative Summe der Einkünfte im Sinne des § 2 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7“.
D.h. die Summe dieser Einkünfte muss negativ sein, das ist im obigen Fall wahrscheinlich so, da er sonst nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit hat.
Die Nr. 4 ist hier ja ausgenommen, das hatte ich übersehen.

Grüße und einen guten Rutsch an alle,

Chris

Hallo Chris,

schönen Dank für den Begriff!

  • hab ihn im Unverstand durch mein Elaborat ersetzt, weil die Vorstellung des zufälligen Untergangs der Immobilie ziemlich gut hilft. Trotzdem bleibt es natürlich falsch, den stehenden Ausdruck in „…und Risiken“ umzubiegen.

Schöne Grüße

MM

Da es sich aber zweifellos um Einkünfte aus V+V handelt ist
m.W. kein Eintrag eines Freibetrags auf der LSt-Karte möglich,
der Steuervorteil ergibt sich erst durch eine ESt-Erklärung.

Ob man Verluste aus V+V als Freibetrag auf der LSt-Karte eintragen lassen kann, weiß ich auch nicht, aber im Dezember oder gar rückwirkend für das Jahr 2004 kann eh nix mehr eingetragen werden.
Das macht man dann per EInkommensteuererklärung.

Einträge sind jetzt erst wieder in die LST-Karte 2005 möglich.

Grüße
JoKu