Abschreibung auf vermietetes geerbtes EFH

Liebe Experten,

angenommen, ein Sohn erbt das Haus seiner Mutter (Bj. 1996), das sie bis zu ihrem Tod Ende 2013 selbst bewohnt hat und vermietet es ab Mitte 2014.

Er möchte in der Steuererklärung nun die Abschreibung für das Haus aufführen, weiß aber nicht den genauen Wert des Hauses.
Zu Lebzeiten hatte ihm seine Mutter gesagt, es sei ca. 300.000 EUR wert.

Wie sollte der Sohn hier vorgehen? Ein Wertgutachten einholen? Oder die „zugerufenen“ 300.000 als Wert ansetzen, den Wert des Grundstückes abziehen und 2% des Gebäudes ansetzen?

Danke schön und viele Grüße
Christian

Hallo Christian,

Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Hauses, nicht der aktuelle Verkehrswert.

Da das Baujahr nicht so sehr weit zurück liegt, sollten diese eigentlich belegt oder zumindest rekonstruierbar sein.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

danke schon einmal.

Da das Baujahr nicht so sehr weit zurück liegt, sollten diese
eigentlich belegt oder zumindest rekonstruierbar sein.

Der Sohn habe bei der Räumung des Hauses nach dem Tod der Mutter keine Unterlagen über mehr über den Bau des Hauses gefunden. Der Sohn wisse auch, daß der Bauträger von damals schon seit Jahren insolvent sei und von dort somit keine Information mehr zu erlangen wäre.

Wie ließen sich die Kosten ansonsten alternativ rekonstruieren?

Danke schön und viele Grüße.
Christian

Hallo Christian,

bei Baujahr 1996 ist es gut möglich, dass der Bau mit dem Vorläufer der Eigenheimzulage, § 10e EStG, gefördert worden ist. Dann ist der Erstantrag, mit dem die Kosten des Neubaus belegt werden mussten, wahrscheinlich bei der Finanzverwaltung noch zu kriegen.

Wie man sonst im Weg einer Schätzung vorgehen könnte, weiß ich nicht; es sollte eigentlich einen „kleinen Dienstweg“ ohne Verkehrswertgutachten auf den Stichtag Fertigstellung 1996 geben - hier ließe sich wohl etwas mit dem FA abstimmen: Dort gibt es sicherlich entsprechende Datensammlungen, weil man ja in Fällen, wo der Steuerpflichtige nichts belegen kann, weil er nichts belegen will, auch irgendwie weiterkommen muss.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

dann raten wir dem Sohn am besten mal, die Info-Hotline des Finanzamtes anzurufen - dort weiß man sicher weiter.

Danke schön für deine Hilfe.

Grüße
Christian

dann raten wir dem Sohn am besten mal, die Info-Hotline des Finanzamtes anzurufen - dort weiß man sicher weiter.

Das ist natürlich Unsinn. Wenn schon der Sohn nicht weiß, wie hoch die AK des Grundstücks waren, woher soll der Pförtner vom Finanzamt das wissen?

Wie man sonst im Weg einer Schätzung vorgehen könnte, weiß ich
nicht;

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Vielleicht wurde beim Antritt des Erbes die Escape-Klausel genutzt und ein Verkehrswertgutachten erstellt. Vielleicht kann man auch eines selber erstellen lassen.

Vielleicht kann man aus Verkäufen der Reiehnhäuder nebenan auf den Verkehrswert schließen.

Hat man den erst einmal, kann man mit Hilfe von statistischen Werten auf die AK schließen und von denen dann auf die zutreffende AfA.

Das bietet man dem Finanzamt an, selbstverständlich nicht nur die nackte Zahl, sondern den Weg, wie man drauf gekommen ist. Wenn das Finanzamt anderer Ansicht ist, kann es diese ja kundtun und dann feilscht man eben, bis man sich auf einen Wert geeinigt hat.

Ich hatte in 2006 mal genau sowas gemacht. Der Vater hatte 1957 ein Haus gebaut und seither selber drin gewohnt. Der Sohn wollte das Haus nach Antritt des Erbes vermieten. Klar war, dass noch AfA-Volumen da sein muss, nämlich noch für acht Jahre.

Unterlagen hatte das Finanzamt hierzu nicht. Glücklicherweise gab es ein Gutachten anlässlich der Erbschaftsteuer.

Das Finanzamt hat die von mir auf die beschrieben Weise ermittelte AfA akzeptiert.

Einmal bringt das Telefon mehr als ein Schriftsatz
Servus,

der Pförtner weiß da sicher nichts drüber, aber es ist gut möglich, dass da auch jetzt noch 10e-Unterlagen archiviert sind, bei denen im Jahr der ersten Antragstellung die AHK belegt wurden. Wenn es diese gibt, braucht man nichts weiter zu schätzen.

Unabhängig davon kann bei so einem Kontakt leicht so ein Vorgehen herauskommen, wie Du beschreibst - aber es ist allemal nützlich, wenn man bei sowas vorfühlt, wie das Wetter auf der anderen Seite ist: Ein seltener Fall, wo das Telefon tatsächlich besser geeignet ist als ein Dreizeiler.

Schöne Grüße

MM

Ein seltener Fall, wo das Telefon
tatsächlich besser geeignet ist als ein Dreizeiler.

Klar, der Bürger darf schließlich davon ausgehen, dass die 10e-Unterlagen aus 1996 direkt griffbereit auf dem Schreibtisch des Sachbarbeiters liegen, zu dem man durchgestellt wird. Der muss dann nur noch aufschlagen und reingucken. Oder er weiß es sowieso noch aus dem Gedächtnis und kann gleich Auskunft geben.

Und keiner wird 20 Minuten lang mit der Suche nach den Akten, 15 Minuten mit der mündlichen(!) Erläuterung, 5 Minuten mit dem Verstauen der Akten an ihrem Ort und weitere 10 Minuten mit dem Wieder-Reinfinden in die eigentliche Arbeit aufgehalten.

Klingt bürgernah.

Fünf solche Anrufer am Tag, und keine einzige Steuerfestsetzung wurde fertig. Und dann noch die Leute, die - sich ob der langen Bearbeitungszeit wundernd - anrufen und fragen, wann ihr Steuerbescheid denn nun käme.