Glaube kaum, dass es sowas gibt, wozu auch?
Steuerlich gibt es doch nur zwei Möglichkeiten:
Entweder
a) es wird ein Gebäude neu erstellt
oder
b) es wird ein bereits bestehendes Gebäude instandgesetzt/repariert/erhalten
Im Fall a) ist die Abschreibung gesetzlich vorgegeben (§ 7 Abs. 4 bzw. 5 EStG), unabhängig vom verwendeten Baumaterial oder der Art der Dienstleistung.
Im Fall b) ist der gesamte Aufwand sofort abziehbar, ebenfalls unabhängig vom verwendeten Baumaterial oder der Art der Dienstleistung.
Lediglich in einigen Fällen von b) sind die betreffenden Maßnahmen wie Fälle von a) zu behandeln (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Wofür sollten also die Art der Baudienstleistungen oder die Baumaterialien eine Rolle spielen?