Abschreibung bei einem Gebrauchtkauf

Hallo,

wie ist das mit der Abschreibung bei einem Gebrauchtkauf, wenn das gebraucht gekaufte Gerät schon älter ist als die angesetzte Nutzungsdauer? Beginnt die Nutzungsdauer beim Gebrauchtkauf erneut?

Beispiel: 2017 wird ein Laptop von 2012 gebraucht gekauft. Die übliche Nutzungsdauer ist damit ja schon abgelaufen, kann der Kaufpreis somit komplett in 2017 steuerlich geltend gemacht werden oder muss er trotzdem auf 3 Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank für eure Meinungen

Servus,

maßgeblich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Wirtschaftsgutes im betreffenden Betrieb ab Zeitpunkt der Einlage. Wenn das Laptop noch voraussichtlich vier Jahre vor sich hat, wird es auf vier Jahre ab Kauf abgeschrieben.

Schöne Grüße

MM

Danke!

Das Wirtschaftsgut wird über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauer wird geschätzt. Im geschilderten Fall ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein gebrauchter Laptop von 2012 ziemlicher Schrott sein dürfte, deswegen dürften die Anschaffungskosten deutlich unter 800 € (2017 unter 410 €) liegen, damit wäre das Gerät im Jahr der Anschaffung als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreibbar, wenn die Anschaffungskosten unter 250 € (2017 150 €) liegen sogar gleich als Sofortaufwand (alle Beträge ohne gegebenenfalls enthaltene Umsatzsteuer).

Du scheinst dich mit den Preisen gebrauchter Apple-Geräte bzw. deren Qualität auch nach 5 Jahren nicht so gut auszukennen :wink:

Das ist tatsächlich nicht mein Fachgebiet, mea culpa!