Hallo,
wie ist das mit der Abschreibung bei einem Gebrauchtkauf, wenn das gebraucht gekaufte Gerät schon älter ist als die angesetzte Nutzungsdauer? Beginnt die Nutzungsdauer beim Gebrauchtkauf erneut?
Beispiel: 2017 wird ein Laptop von 2012 gebraucht gekauft. Die übliche Nutzungsdauer ist damit ja schon abgelaufen, kann der Kaufpreis somit komplett in 2017 steuerlich geltend gemacht werden oder muss er trotzdem auf 3 Jahre abgeschrieben werden?
Vielen Dank für eure Meinungen