Guten Tag zusammen!
Der Erbauer baut ein Einfamilienhaus im Jahre 1958. 2002, kurz vor seinem Tod überträgt er das Haus an seinen Sohn. Im Notarvertrag der Übertragung verpflichtet sich dieser (neben Einräumen eines Wohnrechtes für den Vater und eventueller Pflegeverpflichtung) zu einer -wörtlich- „Herauszahlung“ i.H.v. 62.500 € an seine Schwester.
Im Jahr 2014 stibt nun auch der Sohn, seine Frau ist Alleinerbin und möchte das Haus nun ab Mitte 2015 vermieten.
Soweit ich recherchiert habe tritt sie nun die Rechtsnachfolge ihres Mannes an. Kann sie die 62.500€ die damals an ihre Schwägerin gingen nun zu 2% jährlich abschreiben? Gilt der Betrag als Anschaffungspreis?
Kann sie nun bis 2052 abschreiben oder gelten die 50 Jahre ab der ersten Abschreibung, also ab 2015?