Abschreibung bei kaputten GWGs

Hallo,

Freiberufler kauft sich einen PC, 700€, also Abschreibung über 3 Jahre. Nach gut einem Jahr geht die Kiste kaputt.

Nehem wir mal an, dass eine Reperatur (austausch einzelner Teile) unwirtschaftlich ist und der Freiberufler kauft sich einen neuen PC - wie läuft das dann mit der Abschreibung?

Wird PC1 im zweiten Jahr noch abgeschrieben? Vielleicht sogar noch im dritten Jahr? Und  wenn das möglich ist - wie soll man dann bei einer ggf. kommenden Betriebsprüfung durch das FA den Defekt nachweisen? Die defekte Kiste so lange aufbewahren?

Grüße

Sobald ein Wirtschaftsgut nicht mehr nutzbar ist, kann der Restbuchwert in voller Höhe abgeschrieben werden, es sei denn, man erhält im Rahmen der Gewährleistung ein Ersatzgerät.
Falls das „kaputte“ Gerät nun privat weiter genutzt wird, liegt aber eine Entnahme vor.
Gruß, RHG.

Sobald ein Wirtschaftsgut nicht mehr nutzbar ist, kann der
Restbuchwert in voller Höhe abgeschrieben werden,

gruß inder

Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.
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