Hallo,
Freiberufler kauft sich einen PC, 700€, also Abschreibung über 3 Jahre. Nach gut einem Jahr geht die Kiste kaputt.
Nehem wir mal an, dass eine Reperatur (austausch einzelner Teile) unwirtschaftlich ist und der Freiberufler kauft sich einen neuen PC - wie läuft das dann mit der Abschreibung?
Wird PC1 im zweiten Jahr noch abgeschrieben? Vielleicht sogar noch im dritten Jahr? Und wenn das möglich ist - wie soll man dann bei einer ggf. kommenden Betriebsprüfung durch das FA den Defekt nachweisen? Die defekte Kiste so lange aufbewahren?
Grüße