Abschreibung ist das eine, da laufen Sie Gefahr bei Veräußerung alles wieder auflösen zu müssen. Laufende Kosten würde ich gegenrechen/Mieteinnahme/Aufwand. Abschreibung 2 %. Verkauf zu einem Preis der möglicherweise inflationsbereinigt höher liegt und sie heute noch nicht kennen. Ich würde es lassen.
Ich bin aber kein ausgewiesener Berater - ich würde einem profesionellen Steuerberater zu Rate ziehen.
Grüße CPS55
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es kann natürlich schon sein, dass das Wohnhaus nach der Vermietung vielleicht verkauft wird. Trotzdem versteh ich nicht, weshalb ich nicht doch mit der AFA was machen soll.
Einen Steuerberater werde ich natürlich zu Rate ziehen, aber man will ja nicht „dumm“ hingehen.
Der damalige Anschaffunswert war um die 450.000 DM, also ca. 225.000 Euro, ich schätze jedoch einen heutigen Verkaufswert von um die 400.000 Euro.
Ich hoffe noch sehr auf Antworten von euch Spezialisten.
Hallo
Die wirklichen Fachleute werden sich sicher auch noch melden
Soviel vorab:
obwohl wir schon seit 20 Jahren in diesem Haus wohnen?
das steht der AfA nicht entgegen
Lineare AfA = 2% der Anschaffungs/Herstellungskosten über 50 Jahre
(20 Jahre habt ihr quasi durch die Selbstnutzung schon verbraucht, bleiben also noch 30 Jahre) http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12…
Oft ist bei Selbstnutzung die Ermittlung der Anschaffungs-/Herstellungskosten ein Problem, weil die Unterlagen gar nicht mehr parat sind. Auch spätere Reparaturen/Instandhaltungskosten nicht vergessen!
Steuerberater ist schonmal gut - aber auch Grundwissen Vermietung/Mietrecht sollten vorhanden sein - oder auch hier professionell betreuen lassen. Denn es gibt hier sehr vieles zu beachten und Fehler werden da leicht sehr sehr teuer.
Veräußerungsgewinn bei Grundstücken
Hallo Schorsch,
mach Dir keine Sorgen um einen eventuellen Veräußerungsgewinn - das Thema ist zwanzig Jahre nach Anschaffung/Herstellung des Objektes sowas von gegessen, dass man es nicht weiter in die Hand nehmen braucht.
da braucht man nichts weiter zu schlüsseln oder zu erklären:
Anschaffungs- und Herstellungskosten
./. Anteil Grund und Boden
= Bemessungsgrundlage AfA
hiervon 2% = AfA p.a.
Die erste Anlage V kriegt eine Anlage, auf der die Beträge dargestellt sind, und geeignete Belege dazu. Und dann läuft die Kiste weiter wie auf Schienen, bis die AfA alle ist.