Hallo,
angenommen, man würde ein bereits existierendes Café übernehmen/kaufen wollen - der Kaufpreis wäre ausgehandelt, Businessplan für Banken erstellt, für gut befunden und Kredit gewährt - müsste man den Kaufpreis aus Abschreibungsgründen in materiellen und immaterillen Teil aufteilen?
Ist es richtig, dass man nur den Teil des Kaufpreises, der für materielle Werte bezahlt wird, buchhalterisch in den Abschreibungen geltend machen kann?
Und würde es dann reichen, die Einrichtung zu schätzen, oder müsste man alles (Espressomaschine, Tische, Stühle, Tresen, sämtliches Kücheninventar und, und, und…) mit dem genauen Zeitwert ansetzen, addieren und dies so ausführlich im Kaufvertrag festhalten?
(natürlich nehmen wir uns noch einen Steuerberater, haben aber jetzt halt noch keinen und der KV sollte nächste Woche unterschrieben werden)
vielen Dank im Voraus