Abschreibung bei vorzeitiger Auflösung

Hallo zusammen,

weiter unten wurde angefragt, wenn eine Fußpflegepraxis ein Wertgut (Stuhl) verkauft, obwohl dieser noch nicht vollständig abgeschrieben ist.

Jetzt hat diese gewerbetreibende Fusspflegepraxis noch eine Massageliege, welche ebenfalls noch nicht vollständig abgeschrieben ist. Nun wird aber in Kürze das Gewerbe abgemeldet.

Wie kann die Abschreibung nun weiter folgen? Die Liege soll NICHT verkauft werden.

Viele Grüße
Christian

hi,

na gar nicht! die abschreibung läuft defacto weiter, aber da kein gewerbe, keine einkunftserzielungsabsicht, also keine betriebsausgaben. also weiter wertverlust, aber steuerlich völlig irrelevant!

gruss vom

showbee