Hallo zusammen,
weiter unten wurde angefragt, wenn eine Fußpflegepraxis ein Wertgut (Stuhl) verkauft, obwohl dieser noch nicht vollständig abgeschrieben ist.
Jetzt hat diese gewerbetreibende Fusspflegepraxis noch eine Massageliege, welche ebenfalls noch nicht vollständig abgeschrieben ist. Nun wird aber in Kürze das Gewerbe abgemeldet.
Wie kann die Abschreibung nun weiter folgen? Die Liege soll NICHT verkauft werden.
Viele Grüße
Christian