Hallo Leute,
nehmen wir einmal an A verkauft im Juli 2010 seine Eigentumswohnung.
Bisher hat er sie linear abgeschrieben.
Kann er in der Einkommenssteuererklärung diese Abschreibung komplett angeben oder nur zu 7/12?
Danke
MOXA
Hallo Leute,
nehmen wir einmal an A verkauft im Juli 2010 seine Eigentumswohnung.
Bisher hat er sie linear abgeschrieben.
Kann er in der Einkommenssteuererklärung diese Abschreibung komplett angeben oder nur zu 7/12?
Danke
MOXA
Hallo!
Nur zeitanteilig, also 7/12 der Afa.
gruß
Jörg
Hallo Jörg,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Weiter oben in diesem Tread gibt´s noch ne Zusatzfrage.
LG
MOXA